Die Delegation hat zum Anlass des internationalen Frauentags mehrere Vorstösse eingereicht:
In einer Interpellation will die SP wissen, wann der Bundesrat den Aktionsplan auswertet, der 1999 nach der 4. UNO-Frauenweltkonferenz erarbeitet wurde und 287 konkrete Massnahmen zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter enthielt. Dieser Aktionsplan wurde mit der gesamten Bundesverwaltung und über 50 zivilgesellschaftlichen Organisationen erarbeitet. Die Umsetzungsbemühungen müssen nun bilanziert werden, damit eine systematische Weiterarbeit möglich wird.
Ferner fragt die SP den Bundesrat an, ob er auf der Grundlage des Waadtländer Parlamentsentscheids ein Verbot sexistischer Werbung auf Bundesebene als prüfenswert erachtet. Hintergrund dafür ist, dass auf Bundesebene die einzige Möglichkeit gegen Unlauterkeit geschlechterdiskriminierender Werbung ein Anruf der Schweizerische Lauterkeitskommission ist, die jedoch nur ein Instrument der Selbstkontrolle der Werbebranche ist. Der Sexismus wird aus Sicht der SP-Gleichstellungsdelegation damit nicht bekämpft.
Und schliesslich wird in Interpellationen verlangt, dass frauenspezifische Asylgründe besser berücksichtigt werden und Migrantinnen, die Opfer von Gewalt sind, Bleiberecht gewährt wird.
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