Die Bürgerlichen schwören auf den freien Markt. Deshalb beschloss sie mit ihrer Mehrheit im Parlament einen Systemwechsel in der Spitalfinanzierung. Die Einführung der DRGs sollte, dank der Vergleichbarkeit dieser Fallkosten, von Genf bis Appenzell den Wettbewerb um die tiefsten Kosten in der Grundversorgung entfachen. Die Spareffekte blieben jedoch aus, ausser dort, wo die Kantone lenkend eingreifen. Der Kanton Waadt zeigt, dass er mit einem Globalbudget verbunden mit klaren Leistungsaufträgen, die Kosten in seinen Spitälern senken konnte. Im Vergleich mit anderen Kantonen weist er wirtschaftlich sehr gute Zahlen aus. Es war also richtig, bei der neuen Spitalfinanzierung den Kantonen im Gesetz das Instrument des Globalbudgets zur Steuerung in der Versorgungsplanung zu belassen. Denn Fallkostenpauschalen können Spitäler dazu verleiten, möglichst lukrative Operationen möglichst häufig vorzunehmen. Eingriffe, bei denen konservative Behandlungen durchaus zum selben Heilungserfolg führen und das erst noch ohne die Risiken, die medizinische Eingriffe mit sich bringen. Gerade Privatspitäler haben an vermeidbaren, aber lukrativen Operationen grosses Interesse. Mit dem Globalbudget können die Kantone solch kostentreibender Rosinenpickerei Einhalt gebieten, indem sie im Rahmen der Spitalplanung die jährlichen Leistungsmengen festlegen.
Wie kommt das in der Bevölkerung an? Sie reagiert sehr sensibel, wenn es um die Gesundheitsversorgung geht. In den Kantonen mit einem Globalbudget sind die Leute zufrieden. Sie wissen, niemand wird abgewiesen, alle Patientinnen und Patienten werden behandelt. Sie wissen, die freie Spitalwahl ist gewährleistet. Und sie wissen auch, die eigenen Spitäler bemühen sich um beste Qualität, damit sie attraktiv bleiben und eine Abwanderung von Patienten in ausserkantonale Spitäler vermeiden. So ergänzen sich die Fallkostenpauschalen mit ihrer Kostentransparenz und die kluge Steuerung des Kantons über ein Globalbudget sowohl im Interesse der qualitativ guten Gesundheitsversorgung für alle wie auch der Kosteneffizienz. Das ist der Grund, weshalb die Gesundheitsdirektoren-Konferenz einstimmig der Meinung ist, dass der Artikel 51 im KVG den Kantonen als Möglichkeit zur Steuerung weiterhin zur Verfügung stehen muss. Damit wird der Steuerzahler entlastet. Auch wenn Toni Bortoluzzi, der Urheber der Parlamentarischen Initiative auf Streichung des Artikels 51, das Gegenteil behauptet.
Im Moment sind es die Kantone Waadt, Tessin und Genf, die dieses Lenkungsinstrument einsetzen.
Den Artikel 51 zu streichen beseitigt die letzte Möglichkeit für die Kantone, auf die Menge der Leistungen Einfluss zu nehmen und Kosten zu sparen. Nein, Herr Bortoluzzi, der Artikel 51 wird nicht gestrichen! Diesen Trumpf wollen wir den Kantonen lassen. Gut eingesetzt kann er helfen, die Finanzen und Leistungen im Gesundheitswesen der Kantone zu steuern, zum Wohle aller.