Die Gesundheitspolitik muss auf Bundesebene demokratisch diskutiert werden, um einen gleichberechtigten Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen zu gewährleisten.
Gesundheitsförderung, Krankheits- und Unfallprävention, medizinische und soziale Pflegeleistungen (Akut- und Langzeitpflege, ambulant und stationär) müssen dabei für alle Menschen, unabhängig von ihren biologischen und sozialen Merkmalen, ihrem Gesundheitszustand und ihrem Wohnort, zugänglich sein.
Das heisst für den Schwerpunkt 2025/2026 der SP60+:
- Gesundheitsleistungen sind öffentliche Aufgaben, die nicht profitorientiert sein dürfenn, also ist die Finanzierung solidarisch und umverteilend zu gestalten.
- Gesundheitsleistungen sind öffentliche Dienstleistungen. Die Organisation und die Kosten der Pflegeleistungen, einschliesslich der Betreuung, sind also nach der Logik eines Service Public zu kontrollieren.
- Um die Gesundheit der Menschen und der Bevölkerung zu erhalten, ist es unerlässlich, auf alle gesundheitsbestimmenden Faktoren einzuwirken und nicht zu vergessen, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der Menschen eine wesentliche Rolle spielt.
Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften (SAMW) schlussfolgert, dass die Aufnahme eines Gesundheitsartikels in die Verfassung zwar notwendig und vorrangig ist, diese Verfassungsänderung aber Zeit braucht und nicht davon entbindet, die verschiedenen Probleme der unterschiedlichen Sektoren des Gesundheitswesens und der Pflegeleistungen zu lösen.
Rita Schmid und Dominique Hausser, Co-Präsidium SP60+