Hände weg vom Lohnschutz: FDP-Bundesräte torpedieren EU-Rahmenabkommen

Die beiden FDP-Bundesräte Johann Schneider-Ammann und Ignazio Cassis stellen in der Debatte um das institutionelle Rahmenabkommen mit der EU den schweizerischen Lohnschutz zur Disposition. Damit verletzen sie das Verhandlungsmandat des Bundesrats und überschreiten die viel zitierten „roten Linien“. Die SP trägt deshalb den Entscheid der Gewerkschaften voll und ganz mit, sich angesichts dieser Stossrichtung aus den Gesprächen mit den Sozialpartnern zu den Flankierenden Massnahmen (FlaM) zurückzuziehen.

„Die freisinnigen Bundesräte Schneider-Ammann und Cassis missachten ihr bundesrätliches Mandat“, sagt SP-Präsident Christian Levrat. Mit dem Aushöhlen der FlaM überschritten sie die mehrfach bekräftigten „roten Linien“ und gefährdeten so den historischen Kompromiss in der Europafrage: Die Öffnung gegen aussen war immer verknüpft mit sozialen Fortschritten im Innern. „Dank diesem Kompromiss hat die Schweizer Bevölkerung fünf Mal Ja gesagt zum bilateralen Weg. Ein Abkommen, das die sozialen Errungenschaften gefährdet und den Schutz von Löhnen und Arbeitsbedingungen in Frage stellt, hätte an der Urne jedoch keine Chance.“

Es erweist sich heute als weitsichtig, dass der Bundesrat und die führenden Wirtschaftsvertreter bei der Ausgestaltung der FlaM damals nach dem EWR-Nein die notwendigen sozialen Konzessionen eingingen. Dieses sensible Gleichgewicht setzen die heutigen freisinnigen Bundesräte auf das Spiel – das ist verantwortungslos und fahrlässig. Die FDP und ihre Bundesräte müssen deshalb so schnell wie möglich gestoppt werden.

Die Position der SP hat sich seit der 2016 verabschiedeten „Roadmap Europa“ nicht verändert und ist weiterhin konform mit der Position des Bundesrats. „Wir begrüssen das Rahmenabkommens als wichtige Etappe, um unsere Beziehungen zu Europa zu stabilisieren und weiterzuentwickeln“, bekräftigt Levrat. „Die SP hat jedoch von Anfang an klargestellt, dass sie das Rahmenabkommen nur unterstützt, wenn es die Beibehaltung des erreichten Lohnschutzes für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer garantiert. Ist das nicht der Fall, tragen die freisinnigen Bundesräte die Verantwortung für ein allfälliges Scheitern.“

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