Häusliche Gewalt ist leider alles andere als eine Banalität, wie ein Blick in die Kriminalitätsstatistik mit erschreckender Deutlichkeit offenbart. Über 16’000 Fälle häuslicher Gewalt wurden 2013 registriert. 41 Prozent der Tötungsdelikte geschahen in den eigenen vier Wänden. Die psychischen Folgen häuslicher Gewalt sind fatal. Aber auch die finanziellen Folgen betragen laut Schätzungen hunderte Millionen Franken pro Jahr.
Die SP-Fraktion ist überzeugt, dass es höchste Zeit ist, etwas gegen häusliche Gewalt zu unternehmen. Sie fordert den Bundesrat deshalb heute mit drei Vorstössen zum Handeln auf:
- Motion: Prävention häuslicher Gewalt – eine Mission für die Gesundheitspolitik
- Postulat: Kostenübernahme bei häuslicher Gewalt – Auslegeordnung der Praxis in den Kantonen und Prüfung der Aufnahme in das Opferhilfegesetz
- Motion: Nationale Statistiken zur häuslichen Gewalt
Die SP will Klarheit über Ausmass und Folgen häuslicher Gewalt. Sie fordert jedoch auch Konsequenzen: Der Bund muss in die Prävention investieren um häusliche Gewalt wenn möglich schon im Vorfeld zu verhindern. Zu prüfen ist jedoch auch, wie Opfer häuslicher Gewalt entschädigt werden können. Eine Integration des Tatbestands der häuslichen Gewalt ins Opferhilfegesetz ist für die SP eine denkbare Option.