Die Abschaffung der Heiratsstrafe – also die Aufhebung der steuerlichen Schlechterstellung von Ehepaaren – ist unbestritten. Auch SP und FDP teilen dieses Anliegen. Nur führt die CVP mit ihrer Ehe-Initiative in eine steuerpolitische Sackgasse: Die CVP verliert im Initiativtext kein Wort darüber, wie die Heiratsstrafe abgeschafft werden soll, verbietet aber ausgerechnet das effizienteste Instrument, nämlich die Individualbesteuerung.
Das Verbot der Individualbesteuerung ist nur als Zugeständnis der CVP an ihre konservative Klientel zu erklären. Denn objektiv gibt es kein einfacheres Mittel gegen die Heiratsstrafe. Werden beide Ehepartner separat veranlagt und besteuert, sind sowohl eine Heiratsstrafe wie ein Heiratsbonus ausgeschlossen.
Gleichzeitig steigt so der Anreiz für die Zweitverdienerin – in der Realität ist das meist die Ehefrau – ihr Arbeitspensum zu erhöhen. Während bei der gemeinsamen Veranlagung die höhere Progression einen Gutteil des Zweitverdienstes wieder wegfrisst, lohnen sich bei der Individualbesteuerung bereits kleine Pensen von 20 oder 40 Prozent. Das dient nicht zuletzt dem Ziel, das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen und Frauen den Zugang zu Erwerbsarbeit zu erleichtern.
Am 28. Februar treffen die Stimmberechtigten einen Grundsatzentscheid: Wer die Heiratsstrafe gerecht und effizient beseitigen und den Weg zur Individualbesteuerung offen halten will, legt ein Nein zur CVP-Ehe-Initiative in die Urne. Christian Levrat und Philipp Müller haben heute bekräftigt, dass sie sich im Falle einer Ablehnung gemeinsam mit dem Bundesrat für die Einführung der Individualbesteuerung einsetzen werden.