Hilfe für Flüchtlinge auf den griechischen Inseln

Nach Öffnung der türkisch-griechischen Grenze für Flüchtlinge ist die Lage auf den ägäischen Inseln besorgniserregend. Nicht zuletzt aufgrund der Bedrohung durch das Corona-Virus darf die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition dieser menschlichen Tragödie nicht tatenlos zusehen. Es ist darum erfreulich, dass die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) dank dem Einsatz der SP-Delegation den Bundesrat beauftragt, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Situation auf den ägäischen Inseln substanziell verbessert wird und die Schweiz auch eigene Solidaritätsleistungen erbringen soll. Für die SP ist dabei klar, dass die Schweiz europäisch koordiniert möglichst viele Flüchtlinge aus diesen Flüchtlingscamps evakuieren und ihnen in der Schweiz ein ordentliches Asylverfahren gewährleisten muss.

«Bei einem Covid-19-Ausbruch in den Flüchtlingscamps auf den ägäischen Inseln droht eine Katastrophe mit vielen Toten», sagt SP-Nationalrätin Samira Marti. «Der griechische Staat kann diese Anzahl Flüchtlinge nicht angemessen betreuen und ihre Asylgesuche nicht in sinnvoller Zeit zu bewältigen.» Ziel ist eine gerechtere und gleichmässigere Verteilung unter Sicherstellung einer menschenwürdigen Behandlung der Flüchtlinge. «Deshalb beauftragen wir den Bundesrat zusätzlich damit, sich auf europäischer Ebene für eine Reform des Dublin-Abkommens einzusetzen.»

Aufgrund ihrer geographischen Lage ist die Schweiz nicht gleichermassen mit Asylgesuchen konfrontiert wie die Länder an den Aussengrenzen Europas. «Darum profitiert sie in hohem Masse vom Dublin-System», sagt Samira Marti. «Insbesondere im Camp Moria auf Lesbos sind die Zustände dramatisch. Das Lager muss sofort evakuiert werden.» Die Schweiz soll einen Teil der Flüchtlinge unbürokratisch aufnehmen und die Kapazitäten der Bundes- und der kantonalen Asylzentren soweit auslasten, wie es die Covid-19-Vorschriften erlauben.  

Darüber hinaus begrüsst die SP die basierend auf einem SP-Vorschlag gefällte Entscheidung der SPK-N, alle Anstrengungen zu unternehmen, um sicherzustellen, dass Ausländerinnen und Ausländer, die aufgrund der aktuellen Krise ihren Arbeitsplatz verloren oder Sozialhilfe beantragt haben, nicht nachträglich bei Erhalt oder Erneuerung ihrer Arbeitserlaubnis oder im Einbürgerungsverfahren bestraft werden.

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