Wer Opfer häuslicher Gewalt geworden ist, muss nicht mehr Angst haben bei einer Trennung den Aufenthaltsstatus zu verlieren. Die SP freut sich, dass die dafür notwendige Härtefallregelung ausgebaut wird. Dass die Partei eine parlamentarische Mehrheit davon überzeugen konnte, ist ein ausserordentlicher Erfolg.
«Das Parlament hat heute einen wichtigen Schritt für alle Migrant:innen getroffen, die Opfer von häuslicher Gewalt wurden und sich aus Angst, ihre Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, nicht aus der Ehe befreien können», sagt SP-Co-Fraktionspräsidentin und Nationalrätin Samira Marti. Ist das Aufenthaltsrecht einer Person an deren Ehepartner:in gebunden, kann es bei einer Scheidung entfallen – auch wenn der Trennungsgrund häusliche Gewalt ist. Zwar existiert bereits heute eine Härtefallklausel, welche das verhindern soll. Diese ist jedoch sehr eng gefasst. Das soll sich mit der beschlossenen Gesetzesänderung von National- und Ständerat nun ändern.
«Die bisherige Regelung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) zu häuslicher Gewalt hat dazu geführt, dass Migrant:innen in Gewaltbeziehungen verharren. Mit der Gesetzesanpassungen können wir dies nun ändern – das ist historisch und das erst noch am 14. Juni, dem feministischen Streiktag. Denn es sind mehrheitlich FINTA-Personen, die von häuslicher Gewalt betroffen sind», sagt Samira Marti weiter. Bisher musste die Schweiz einen Vorbehalt bei der Istanbul-Konvention betreffend Verlust des Aufenthaltsrechts eingeben – neu kann dieser somit aufgehoben werden. Die angenommene Gesetzesrevision geht auf einen Antrag der SP in der Sozialpolitischen Kommission des Nationalrats zurück.
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