Ihr gehört zu uns, ihr seid hier zuhause und wir wollen euch!

Endlich anerkennt das Parlament, dass Menschen, die schon in der dritten Generation hier leben, hier aufgewachsen sind und zur Schule gingen, Schweizerinnen und Schweizer sind. Der heutige Entscheid des Parlaments für eine erleichterte Einbürgerung ist ein starkes Zeichen, dass diese Menschen zu uns gehören und dass ihr Zuhause die Schweiz ist.

Heute ist ein historischer Tag für die Schweiz. Weshalb? Das Schweizer Parlament hat beschlossen, es den Grosskindern von Menschen, die zu uns in die Schweiz gekommen sind, zu erleichtern, den Roten Pass zu erhalten.

Zugegeben, es ist ein kleiner, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. In über 30 Ländern, allen voran in den Vereinigten Staaten, erhält man das Bürgerrecht allein durch Geburt – bedingungslos. Bei uns braucht es nun noch zwei Geburten und einen Antrag, aber immerhin.

«Die dritte Generation ist hier geboren und aufgewachsen. Sie fühlen sich hier zu Hause, sind Schweizer und Schweizerinnen im Herzen, aber sie haben den Pass noch nicht. Dass man jetzt anerkennt, dass die dritte Generation auch zur Schweiz gehört, dass sie sich erleichtert einbürgern lassen kann, ist ein Zeichen: Ihr gehört auch zu uns, ihr seid sowieso hier zu Hause und wir wollen euch!»

Das habe ich in der SRF Tagesschau am Mittag vom 28. September gesagt und werde es an Anlässen und Standaktionen sicherlich noch oft wiederholen bis zur bevorstehenden Volksabstimmung, die für diese Verfassungsänderung nötig ist. Nächstes Jahr kann somit mit der Unterstützung des Stimmvolkes geerntet werden, was am 9. Juni 2008 mit einer parlamentarischen Initiative zur erleichterten Einbürgerung von Ausländerinnen und Ausländern der dritten Generation von Nationalrätin Ada Marra begonnen hat.

Ich habe absichtlich von «ernten» und nicht von «enden» gesprochen, denn für uns kann die erleichterte Einbürgerung der dritten Generation nicht das Ende sein, sondern erst der Anfang. Es ist mein Ziel, dass in Zukunft die automatische Einbürgerung der zweiten Generation in der Verfassung festgeschrieben wird. Wer in der Schweiz zur Welt kommt, aufwächst und zur Schule geht, ist hier zu Hause. Es braucht keine Blutslinie. Wie es bei einem Kind in der Familie auch nur eine Rolle spielt, dass es Liebe und Zuneigung erfährt und nicht, ob dies durch eine Stiefmutter oder einen Stiefvater, durch die leiblichen Eltern oder durch zwei Väter beziehungsweise zwei Mütter geschieht.

Die Kinder kennen keine Unterschiede aufgrund der Staatsbürgerschaft – man spielt, lernt und geht zusammen aus. Man ist gleich, aber doch nicht ganz: denn unterschiedliches Bürgerrecht schafft Ungleichheit, wo keine ist. Die Entscheidung des Parlaments zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation zeigt, dass das Parlament endlich anerkennt, dass wer hier aufwächst, Schweizerin und Schweizer ist.

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