Kürzlich wurde durch eine Mitarbeiterin des Vitznauer «Dorfkönigs» Peter Pühringer publik, dass dieser pauschal besteuert wird. Die Luzerner Regierung weigert sich bislang, diesen Umstand zu bestätigen. Dies wohl mit gutem Grund, denn Peter Pühringer dürfte gar nicht pauschal besteuert werden. Seine Tätigkeit verstösst in mindestens einem Punkt gegen die Voraussetzungen für diese privilegierte Form der Besteuerung: Wer als Verwaltungsratspräsident tätig ist, darf nicht pauschal besteuert werden, wie unter anderem die Bündner BDP-Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner bestätigt.
Bei den Firmen POK Pühringer und ZZ Vermögensberatung nimmt Peter Pühringer jedoch genau diese Funktion wahr. Aber auch sonst ist die Tätigkeit in einem Verwaltungsrat an Bedingungen geknüpft. So darf ein Pauschalbesteuerter nicht operativ tätig sein. Auch hier kann man bei Peter Pühringer ein grosses Fragezeichen setzen.
David Roth, SP-Vizepräsident und Luzerner Kantonsrat, kritisiert den laschen Umgang der Steuerbehörden: «Peter Pühringer wird von der Luzerner Regierung und vom Vitznauer Gemeinderat wie ein Feudalherr hofiert. Spätestens dann, wenn sie dabei gegen geltendes Recht verstossen, sind sie zu weit gegangen». Ob dies zutrifft, soll unabhängig überprüft werden. Denn der Bund führt solche Überprüfungen seit 2010 nicht mehr durch, wie Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf am 22. September 2014 in der Fragestunde des Nationalrats bestätigte.
Das gleiche Problem stellt sich in mehreren Kantonen. Gleichzeitig kann die Öffentlichkeit die Rechtmässigkeit der Pauschalsteuerabkommen kaum überprüfen, da die kantonalen Steuerbehörden die Auskunft zu verweigern. Um dem Anliegen der regulären Steuerzahlenden nach Transparenz gerecht zu werden, verlangt die SP in mehreren Kantonen per Vorstoss eine unabhängige Überprüfung der Abkommen zur Pauschalbesteuerung.