Im Falle einer Scheidung steht das Kindeswohl im Vordergrund

Der Nationalrat hat in der ersten Sessionswoche ein weiteres Mal die Vorlage zum Kindesunterhalt behandelt. Im Vordergrund der Diskussionen standen diesmal Fragen der Betreuung und der persönlichen Beziehung des Kindes zu den Eltern im Falle von Scheidung oder Trennung – und höchstens indirekt die damit verbundene Frage der Unterhaltsbeiträge.

Das Recht des Kindes auf regelmässige persönliche Beziehungen zu beiden Elternteilen und die Möglichkeit der alternierenden Obhut als Betreuungsmodell sind Anliegen, welche die SP grundsätzlich unterstützt. Trotzdem hat sie in der Debatte im Nationalrat vom vergangenen Mittwoch der Streichung zweier diesbezüglicher Bestimmungen zugestimmt, welche der Ständerat eingefügt hatte.

Weshalb sollen die beiden diskutierten Bestimmungen nicht im Gesetz aufgenommen werden? Ganz einfach: Sie sind nicht nötig. Das aktuelle Gesetz verpflichtet schon heute die Behörden mit verschiedenen Bestimmungen, bei ihrer Entscheidung das Kindeswohl und damit das Interesse des Kindes an regelmässigen persönlichen Beziehungen zu seinen beiden Elternteilen zu berücksichtigen. Und dies ist nun eine Selbstverständlichkeit. Ebenso ist es bereits heute so, dass die Gerichte Anträge bezüglich der Anteile der Eltern an der Betreuung der Kinder prüfen – prüfen müssen, andernfalls begehen sie eine Rechtsverweigerung.

Befürchtungen, die Gerichte oder die KESB führten einfach das während der Ehe gelebte Betreuungs-Modell weiter, sind zwar nicht ganz unberechtigt. Ob die nicht genauer definierte alternierende Obhut (die übrigens durch ein Postulat der RK-N genauer abgeklärt werden soll) die richtige ist, ist im Einzelfall zu entscheiden. Ich erwarte jedoch, dass die Gerichte oder die KESB Anträge betreffend Betreuungsaufteilung – und das kann eine alternierende Obhut sein – mit Blick auf das Wohl des Kindes unvoreingenommen prüfen.

Hier, bei den Gerichten und den KESB, gilt es also anzusetzen – und nicht mit zusätzlichen Gesetzesartikeln. Die Gerichte müssen überzeugt werden, dass ein anderes als das «klassische» Betreuungsmodell der kinderbetreuenden Mutter und des erwerbstätigen und zahlenden Vaters angesagt ist.  

Wer behauptet, es seien die «Feministinnen» (im schimpfwörtlichen Sinne), welche die Streichung befürwortet hätten, weil sie den Männern die Kinder vorenthalten möchten, ist auf dem Holzweg. Nein, es waren keineswegs solche Überlegungen. Ich bin nicht gegen eine verstärkte Beteiligung der Männer in der Familien- und Betreuungsarbeit – im Gegenteil: Ich unterstütze die Bestrebungen zu einer Aufgabenteilung der Eltern in der Familie. Ich setze mich mit der SP für eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ein – und dies für Frauen wie für Männer. Der regelmässige Kontakt und die persönliche Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen sollen auch im Falle einer Trennung oder Scheidung weiterhin gepflegt werden. Bestenfalls schon vorher! Dies ist der richtige Weg zu einer Gleichberechtigung in Familie und Beruf. 

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.