Initiative für Ernährungssicherheit bringt nichts Neues

Initiative für Ernährungssicherheit

Beat Jans | Am 8. Juli wurde die eidgenössische Volksinitiative für Ernährungssicherheit eingereicht. Lebensmittel aus nachhaltiger inländischer Produktion zu fördern, klingt vernünftig, ist aber nichts Neues. Alle Forderungen der Initiative sind bereits in der Verfassung enthalten, die im Parlament beschlossene Agrarpolitik 2014-2017 ist die konkrete Folge davon. Was die neue Initiative zusätzlich bringen soll, ist für die SP nicht ersichtlich.
Am 8. Juli wurde die eidgenössische Volksinitiative für Ernährungssicherheit eingereicht. Lebensmittel aus nachhaltiger inländischer Produktion zu fördern, klingt vernünftig, ist aber nichts Neues. Alle Forderungen der Initiative sind bereits in der Verfassung enthalten, die im Parlament beschlossene Agrarpolitik 2014-2017 ist die konkrete Folge davon. Was die neue Initiative zusätzlich bringen soll, ist für die SP nicht ersichtlich.

Die Initiative des Bauernverbands verlangt, dass der Bund „die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln aus vielfältiger, nachhaltiger inländischer Produktion stärkt und „wirksame Massnahmen insbesondere gegen den Verlust von Kulturland, einschliesslich Sömmerungsfläche, und zur Umsetzung einer Qualitätsstrategie trifft“. Schliesslich fordert sie im zweiten Absatz. dass der Bund in der Landwirtschaft für „einen geringen administrativen Aufwand und für eine angemessene Investitions- und Rechtssicherheit sorgt“.

Der Initiativtext klingt aus Sicht der SP vernünftig, bringt aber nichts Neues. Alles was die Initiative fordert ist schon heute in der Verfassung enthalten. Der Bund muss gemäss Art. 104 der geltenden Bundesverfassung dafür sorgen, dass die Schweizerische Landwirtschaft eine „sichere Versorgung der Bevölkerung“ ermöglicht. Der Nachhaltigkeit und der Qualität werden in Art. 104 grosse Bedeutung beigemessen.

Auch der Schutz der Fruchtfolgeflächen ist Bestandteil der Bundesverfassung. So fordert Art. 75, dass die Raumplanung eine „haushälterische Nutzung des Bodens“ sicherstellt. Der ‚geringe administrative Aufwand’ ist in der Verfassung mit dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Art. 5), die ‚Investitions- und Rechtssicherheit’ ist mit der Eigentumsgarantie (Art. 26), der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27) und den Grundsätzen der Rechtsstaatlichkeit und des Treu und Glaubens (Art.5) gewährleistet. Es scheint uns übrigens widersprüchlich, Rechtssicherheit zu postulieren und gleichzeitig in der Übergangsbestimmung vom Bundesrat innerhalb von zwei Jahren neue Gesetzesvorschläge zu fordern.

Die Agrarpolitik wurde mit Agrarpolitik 2014-2017 soeben umfassend reformiert. Ein Referendum kam nicht zustande. Das Parlament hat neu Versorgungssicherheitsbeiträge eingeführt und den Kreditrahmen für die Landwirtschaft angehoben. Beides scheint ganz im Sinne der Initiative. Auch das Raumplanungsgesetz wurde soeben deutlich verschärft. Die Stimmbevölkerung sprach sich klar für einen strengen Kulturlandschutz auf gesetzlicher Ebene aus. Die aus Sicht der SP zu laxen Ausführungsbestimmungen des Bundesrates hat der SBV erstaunlicherweise kaum kritisiert.

So steht die SP vor einer wohl historischen und eigentlich nicht lösbaren Aufgabe. Sie muss zu einer Volksinitiative Stellung nehmen, ohne auch nur im Geringsten zu verstehen, was die Initianten konkret wollen.

Die SP bittet deshalb die Initianten, möglichst rasch klarzustellen in welcher Richtung die Schweizerischen Gesetze revidiert werden sollen, damit sie ihre Verfassungsbestimmungen als erfüllt betrachten. Nur so kann sich die Schweizer Bevölkerung ein Bild im Hinblick auf eine kommende Volksabstimmung machen und den Sinn dieser Verfassungsänderung verstehen. Und nur so können Bundesrat und Parlament, die bei einer Annahme der Initiative innerhalb von zwei Jahren Gesetzesänderungen vorlegen müssen, erkennen, was ihr Auftrag sein soll.

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