Erst einzelne Kantone kennen die Formularpflicht, welche ein wichtiger Schritt für die Mieterinnen und Mieter in Richtung mehr Transparenz darstellt. Die Vermieter können nicht mehr heimlich und grundlos den Mietzins erhöhen. Zudem erleichtert das offizielle Formular im Fall von missbräuchlichen Mieten die Anfechtung des Anfangsmietzinses bei den Schlichtungsstellen und stärkt so die Rechte der Mieterinnen und Mieter. Die Offenlegung ist ein längst notwendiger Schritt für viele Haushalte in Städten und Agglomerationen, für welche eine Wohnung immer mehr ein Luxus ist und bezahlbare Mietzinse ein Traum sind.
Trotz steigenden Mietzinsen, tiefer Leerwohnungsquote und einer angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt ist sogar dieser erste Schritt noch lange nicht getan. Was der Bundesrat letzte Woche angekündigt hat und zur Vernehmlassung schicken wird, haben gleichentags die Hauseigentümerverbände, SVP und Mitteparteien kritisiert – obwohl Transparenz eine urliberale Forderung für einen funktionierenden Markt darstellt. Die Mitteparteien lehnen die Formularpflicht (und damit mehr Transparenz) mit dem altbekannten, absurden Bürokratie-Argument ab. Auf dem Mietvertrag zusätzlich noch die Vormiete anzugeben und Preisaufschläge kurz zu begründen, kann einer Vermieterin wohl zugemutet werden.
Wie notwendig die Einführung ist, zeigt ein Blick auf die Kantone mit Formularpflicht. In diesen wird einerseits die Schlichtungsstelle häufiger angegangen, weil das offizielle Formular im Fall von missbräuchlichen Mieten die Anfechtung erleichtert. Andererseits hat die Formularpflicht auch eine mietzinsdämpfende Wirkung bei Neuvermietungen.
Eine grössere Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt macht Immobilien- und Bodenspekulation noch attraktiver. Gewinnorientierte Hausbesitzer und Immobilienfirmen profitieren, indem sie die Mieten explodieren lassen. Deshalb braucht es flankierende Massnahmen, die regulierend in den Wohnungsmarkt eingreifen und gegen die Immobilien- und Bodenspekulation wirken. Neben der Formularpflicht und der Förderung von gemeinnützigem Wohnungsbau sind weitere Massnahmen wie ein besserer Kündigungsschutz und eine Begrenzung der Aufschläge bei den Anfangsmieten in den Ballungszentren notwendig.
Mit der Kritik an der Formularpflicht zeigt sich deutlich das scheinheilige Spiel, das die bürgerlichen Parteien FDP und CVP im Zusammenhang mit der Personenfreizügigkeit spielen. Sie verteidigen mit ihren Apfelbäumen das „Erfolgsmodell Schweiz“, sind aber nicht bereit, flankierenden Massnahmen zuzustimmen, die eine Personenfreizügigkeit im Interesse von uns allen ermöglichen.