Der Schutz des Kulturlandes und eine nachhaltige Landwirtschaft sind schon heute in der Bundesverfassung verankert. Die neue Verfassungsbestimmung ändert unmittelbar nichts. Die Kommissionen von National- und Ständerat sowie der Bundesrat haben klar festgehalten, dass sie keine Gesetzesänderungen auslösen wird. Die Agrarpolitik und die Handelspolitik werden in ihrer bisherigen Ausrichtung weitergeführt werden.
Die SP befürwortet den neuen Verfassungstext aus folgenden Gründen: Ernährungssicherheit ist ein Begriff, der in Anbetracht wachsender Nachfrage nach Lebensmitteln eine Umschreibung in der Verfassung verdient. Der Begriff Ernährungssicherheit umfasst in dieser Verfassungsbestimmung nicht nur die inländische Produktion, sondern explizit auch den Handel.
Dieser soll sich fair entwickeln. Das kommt mit der Formulierung «grenzüberschreitende Handelsbeziehungen, die zur nachhaltigen Land- und Ernährungswirtschaft beitragen» zum Ausdruck. Das entspricht der Handelspolitik der SP und ist auch ein Entgegenkommen an die Fairfood-Initiative, die noch hängig ist.
Die inländische Lebensmittelproduktion soll «standortangepasst und ressourceneffizient» sein. Was unter diesen heiklen Begriffen zu verstehen ist, entscheiden nicht die Initianten vom Bauernverband sondern, weil es ein Gegenvorschlag ist, ausschliesslich das Parlament. Und dieses hat über die Kommissionssprecher der Räte folgende Definition festgehalten: «Die Landwirtschaft soll nicht intensiviert sein, die Belastung der natürlichen Ressourcen soll nicht zunehmen. (…) Andererseits wird damit zum Ausdruck gebracht, dass sich die Produktion innerhalb der ökologischen Grenzen bewegen soll bzw. die Tragfähigkeit der Ökosysteme nicht überbelastet werden darf. Eine Verbesserung der Ressourceneffizienz soll dazu beitragen, die Beanspruchung der Ressourcen und die Emissionen in die Umwelt unter Erhaltung des Beitrags der Inlandproduktion zur Versorgungssicherheit zu reduzieren (Ressourcenschonung)». Damit ist klar, dass die Ökologisierung der Landwirtschaft nicht geschwächt werden soll.
Und schliesslich wird der Aspekt Foodwaste in die Verfassung aufgenommen. Der Gegenvorschlag verlangt «einen ressourcenschonenden Umgang mit Lebensmitteln». Auch das ist im Sinne der SP.
Das sind alles Verbesserungen, die aus Sicht der SP positiv zu werten sind und Eingang in die Verfassung verdient haben. Aus diesen Gründen sagte die SP Delegiertenversammlung ohne Gegenstimme Ja zum Gegenvorschlag.
Votum an der überparteilichen Medienkonferenz vom 22. August in Bern