Auch für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer ist die Reform bedeutend, denn immer mehr Schweizer Rentnerinnen und Rentner leben im Ausland. Letztes Jahr waren es rund 107 000. Weil sie nicht in der Schweiz wohnen, haben sie keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Das heisst: Neurentnerinnen und Neurentner, die im Ausland leben, profitieren von der Rentenreform und der Stärkung der AHV besonders, weil die Rentenerhöhung nicht wie im Inland durch Abzug an den Ergänzungsleistungen kompensiert werden.
Die Reform verbessert die Koordination mit ausländischen Sozialversicherungssystemen und bringt Fortschritte bei der Versicherungsunterstellung. Auch bei der Flexibilisierung gibt es Änderungen, die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern zugutekommen. Neu werden Beiträge, die nach dem Erreichen des Rentenalters entrichtet werden, bei der Rentenberechnung berücksichtigt. Das heisst: Wer im Ausland während Jahren einen für Schweizer Verhältnisse eher bescheidenen Lohn erhält und dann in die Schweiz zurückkehrt, kann seine AHV-Rente verbessern, indem sie oder er den Rentenbezug aufschiebt.
Mit der Altersvorsorge 2020 wird die AHV, der wichtigste Pfeiler des Schweizer Sozialstaats, endlich gestärkt. Davon profitieren Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer besonders. Deshalb sagt die 5. Schweiz am 24. September Ja!