Zwar entspricht die Vorlage längst nicht mehr der ursprünglichen Idee, einen „umfassenden“ Familienartikel in die Verfassung aufzunehmen. Nichts desto trotz widmet sich der im parlamentarischen Prozess abgespeckte Artikel 115a einem zentralen Anliegen, indem er Bund und Kantone verpflichtet, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Die familienpolitische Hauptverantwortung bleibt bei den Kantonen; falls diese jedoch die Vereinbarkeit nicht genügend unterstützen, kann der Bund gesamtschweizerische Vorgaben machen.
Wichtig dabei: Wie eine Familie ihren Alltag organisiert, ist und bleibt selbstverständlich Privatsache. Hingegen gehört es zu den öffentlichen Aufgaben unserer Gesellschaft, den Familien eine echte Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Modellen zu ermöglichen. Dazu braucht es ein ausreichendes Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen.
Der Familienartikel ist ein kleiner, aber wichtiger Schritt in die richtige Richtung, der unsere volle Unterstützung verdient… und auch brauchen wird! Denn familienpolitische Anliegen hatten es in der Schweiz – in der es kein eigenes Bundesamt geschweige denn ein Departement für Familienfragen gibt – noch nie einfach. Machen wir uns stark für die Familien und ein deutliches JA am 3. März!