Nun sollen all diese Motorfahrzeuge unter dem Titel „elektrischen Mobilitätshilfen“ den E-Bikes gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass überall dort, wo Fahrräder zugelassen sind, neu auch diese Motorfahrzeuge verkehren dürfen; eine Unterscheidung nach Gewicht, Masse oder Gefährlichkeit gibt es nicht mehr, einzig die Höchstgeschwindigkeit (20 km/h) und Breite (1m) sind begrenzt.
In den letzten Jahren wurden vielerorts Velos in den Fussgängerzonen zugelassen und andere Bereiche geschaffen, welche für Velos geöffnet wurden. Eigentlich war nur geplant, den Velos direkte zusammenhängende Routen zu ermöglichen. Mit der Gleichstellung von Motorfahrzeugen, welche „bauartbedingt maximal 20 km/h“ fahren, und den Velos werden nun aber Motorfahrzeuge legal in die Fussgängerbereiche drängen. Eine im Strassenverkehrsrecht bisher klare Regelung, dass Fussgängerflächen nur ausnahmsweise für den Motorfahrzeugverkehr geöffnet werden, wird damit unterlaufen. Konflikte und Unfälle sind vorprogrammiert. Die Attraktivität dieser Flächen wird beeinträchtigt. Es besteht zu befürchten, dass diese Fahrzeuge, welche immer kleiner und handlicher werden, auch zunehmend in den Fahrzeugen des öffentlichen Verkehr mitgenommen werden und zu zusätzlichen Problemen in Zügen, Trams und Bussen sowie an den Bahnhöfen und Haltestellen führen.
Der Nationalrat hat sich für die neue Regelung ausgesprochen, der Ständerat wird hier hoffentlich noch korriegierend eingreifen.
Ich setze mit weiterhin dafür ein, dass Motorfahrzeuge im Sinne von „Gehhilfen“ nur von Menschen mit Behinderung gefahren werden sollen.