Die Forderungen der Initiative: Während zehn Jahren sollen Einzelpersonen jährlich 15 000 Franken und Ehepaare 30 000 Franken für das Bausparen von der Einkommenssteuer abziehen können. Wer ein Haus besitzt, soll während zehn Jahren maximal 5000 (Einzelpersonen) respektive 10 000 Franken (Ehepaare) für energetische Sanierungen abziehen können. Ein Grossteil der Haushalte kann innerhalb des vorgegebenen Zeitraums aber gar nicht so viel Geld auf die Seite legen.
Die vorgeschlagenen Massnahmen führen zu grossen Steuerausfällen und machen das bereits jetzt unübersichtliche Steuersystem noch komplizierter. Die Möglichkeit, fakultativ das Bausparen einzuführen, die den Kantonen mit der Bauspar-Initiative gegeben werden soll, widerspricht ausserdem der Verfassung.
Bausparvorlagen sind überflüssig. Schon heute wird der Erwerb von Wohneigentum nämlich gefördert, und zwar durch die Möglichkeit der Vorbezüge aus der zweiten Säule und der Säule 3a. Zudem sind Wohneigentümerinnen und ‑eigentümer bereits jetzt mit steuerlichen Abzugsmöglichkeiten gegenüber Mieterinnen und Mietern bevorzugt. Weitere Steuervergünstigungen sind darum ungerecht gegenüber all jenen, die kein Wohneigentum kaufen können oder wollen. Der Bundesrat hat in seiner Botschaft zu der Bausparvorlage festgehalten, es gebe keinen Handlungsbedarf, und 24 von 26 kantonalen Finanzdirektorinnen und -direktoren sind gegen die Vorlage.
Schlussendlich treibt das Bausparen die Land- und Immobilienpreise weiter in die Höhe. Was jemand also an Steuern spart, muss er beim Kauf von Wohneigentum wieder drauflegen.
Statt Bausparen als Privileg für finanzstarke Haushalte zu fördern, brauchen wir mehr gemeinnützigen Wohnungsbau. Für dessen Förderung stehen auf Bundesebene noch viel zu wenig Mittel zur Verfügung.