Das Gastgewerbe muss, wie alle anderen Branchen, den Normalsatz von 8 Prozent Mehrwertsteuer abliefern. Mit der Gastroinitiative verlangen die Wirte ein Sondergesetz. Sie wollen Menus und Galadinners mit dem tiefen Satz der Lebensmittel besteuern. Unsere täglichen Lebensmittel werden aus sozialen Gründen mit einem reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 2.5 Prozent besteuert, weil es unser Zwangsbedarf ist. Familien und Personen mit tieferen und mittleren Einkommen werden dadurch entlastet. Der Restaurantbesuch zählt nicht zum Grundbedarf und ist daher nicht Pflichtkonsum.
Ausserdem besteht die geforderte Gleichbehandlung von Nahrungsmitteln und Gastroleistungen bereits. Vereinfacht gesagt werden alle Produkte mit 8 Prozent besteuert, die vor Ort im Restaurant gegessen werden. Der tiefe Satz von 2.5 Prozent gilt für alle Produkte, die im Laden oder am Schalter gekauft und mitgenommen werden: Brot, Milch, Früchte oder ein Kebab.
Würde die Gastroinitiative angenommen, so fehlen der Bundeskasse jährlich bis zu 750 Millionen Franken. Die Bundesverfassung gibt mit der Schuldenbremse die Vorgabe, dass jährlich wiederkehrende Einnahmeausfälle kompensiert werden müssen. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, den tiefen Mehrwertsteuersatz von 2.5 auf 3.8 Prozent zu erhöhen, damit die Volksinitiative haushaltneutral umgesetzt werden kann. Damit würden Grundnahrungsmittel, Medikamente, Zeitungen und Zeitschriften sowie Radio- und TV-Gebühren teurer, die alle mit dem tiefen Satz besteuert werden. Auch Futtermittel und Dünger würden teurer, weshalb auch der Schweizerische Bauernverband die Initiative bekämpft.
Die Gastroinitiative beisst sich sozusagen in den Schwanz, weil mit der zwangsläufig nötigen Mehrwertsteuererhöhung für viele Produkte auch der Einkauf für Bäckereien, Drogerien, Detailhandel, aber auch die Restaurants selbst, teurer würde. Daher wird sie auch von vielen Fachverbänden aus dem Detailhandel und dem Gewerbe bekämpft.
Die Befürworter der Initiative rufen dazu auf, die Verfassungsgrundlage der Schuldenbremse zu missachten. Für solche Steuerausfälle brauche es keine Gegenfinanzierung. Falls nötig, könne der Betrag beim Bundespersonal oder der Entwicklungszusammenarbeit eingespart werden. Und falls das Parlament den tiefen Mehrwertsteuersatz erhöhen würde, so haben SVP-Exponenten und Gastrosuisse bereits öffentlich das Referendum angedroht.
Tatsache ist: Werden die Wirte steuerlich bevorzugt, so müssen sie den Gästen gemäss der Initiative diese Mehrwertsteuersenkung nicht weitergeben. Zu vermuten ist, dass die Wirte die Einsparungen behalten, zumal die Mehrheit der Gaststätten – leider – rote Zahlen schreibt. Das war auch die Erfahrung vor einigen Jahren, als die Senkung der Steuern auf importiertem Schnaps wie Whisky, Wodka usw. in den Restaurants kaum an die Gäste weitergegeben wurde.
Die Gastroinitiative ist daher klar abzulehnen. Sie schafft Steuergeschenke für die Wirte. Die Zeche bezahlen vor allem die Familien und alle Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen. Nein zur Gastroinitiative, damit der tiefe Mehrwertsteuersatz tief bleibt.