Im Zentrum der Diskussion um das Kinder- und Erwachsenenschutzrecht müssen immer die Betroffenen stehen. «Vielfach müssen die KESB Eingriffe in persönliche Lebensbereiche mit weitreichenden Konsequenzen vornehmen», gibt SP-Nationalrätin Evi Allemann zu bedenken. «Aus Respekt vor den Betroffenen müssen so sensible Entscheide von Fachpersonen, die über die nötigen psychologischen, juristischen und sozialpädagogischen Qualifikationen, verfügen, getroffen werden.» Laiengremien würden hier an ihre Grenzen stossen.
Auch wenn sich das KESB-System im Grundsatz bewährt hat, muss es selbstverständlich stetig verbessert werden. Die SP begrüsst es, wenn der Bundesrat nahe Verwandte stärker einbeziehen will. Auch in der Kommunikation ihrer Entscheide haben die KESB Verbesserungspotenzial. «Schaffen sie den Spagat zwischen Bürgernähe und Professionalität, werden die KESB ihre Akzeptanz in der Bevölkerung verbessern», so Evi Allemann.