Wegen der raschen Ausbreitung des Coronavirus rief der Bundesrat Mitte März 2020 für die Schweiz die ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz aus und legte damit das öffentliche Leben in der Schweiz weitgehend lahm. Alle Betriebe, die nicht unverzichtbare Leistungen der Grundversorgung erbringen, mussten auf Anordnung des Bundes mindestens bis am 19. April 2020 schliessen. Lebensmittelläden, Apotheken, Banken und Kitas gehören zu den Einrichtungen, die trotz Pandemie geöffnet bleiben. Sie sind angewiesen, zum Schutz der Gesundheit die Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG bei ihrer Tätigkeit strikte umzusetzen.
Kinder sollen wie wir alle während der Corona-Pandemie zuhause bleiben. Eltern, die sich um ihre Kinder kümmern und dafür ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen, haben Anspruch auf eine Entschädigung. Für Kinder, die nicht daheim betreut werden können, sind die Kindertagesstätten da. Dass Kitas auch in absoluten Ausnahmesituationen nicht geschlossen werden, verdeutlicht, wie wichtig sie für unsere Gesellschaft sind. In der Krise ist den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern bewusst, welchen zentralen Beitrag Kitas u.a. für die frühe Förderung von Kindern sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie leisten.
Für schwer- und mehrfachbehinderte Kinder gibt es während der Corona-Krise keine familienexterne Betreuung, da Förderschulen geschlossen sind. Wurden diese Kinder einfach vergessen oder müssen sie zuhause bleiben, weil viele von ihnen Risikogruppen angehören? Betroffenen Familien sollte erklärt werden, weshalb sie mit der Betreuung alleine gelassen werden, ansonsten fühlen sie sich zurecht ausgegrenzt und diskriminiert.
Es braucht mehr als anerkennende Worte
Den Kita-Betrieb mit den zusätzlichen Verhaltens- und Hygieneregeln des Bundes aufrecht zu erhalten, ist nicht einfach. Spielsachen, Türfallen und andere Flächen müssen regelmässig desinfiziert werden. Personelle Ausfälle wegen Quarantänen, Erkrankungen und Arbeitsverbot für Risikogruppen müssen irgendwie aufgefangen werden. Und dazu kommt die Angst vor einer Coronavirus-Übertragung in der Kita, denn die Ansteckungsgefahr kann zwar minimiert, aber nie ganz gebannt werden. Die Kita-Mitarbeitenden, die für Kinder in Kitas trotz Druck und eigener Verunsicherung weiterhin eine qualitativ hochwertige Spiel- und Lernwelt schaffen, haben grossen Respekt und Dank verdient.
Doch anerkennende Worte für das Engagement von Kitas in Krisenzeiten reichen nicht. Es braucht sowohl während als auch nach der Pandemie Massnahmen zur Stärkung der Kindertagesstätten. Während der Corona-Krise muss sichergestellt werden, dass u.a. wegfallende Elternbeiträge nicht zu einem Kita-Sterben führen und damit das bis 2023 laufende Impulsprogramm des Bundes zur Förderung der familienergänzenden Betreuung zunichte gemacht wird. Nach der Pandemie sind Gemeinden, Kantone und Bund aufgerufen, gemeinsam die familienergänzende Kinderbetreuung schweizweit zu stärken: Ein angemessener Betreuungsschlüssel (im Idealfall 1:3), die Verbesserung der Anstellungsbedingungen durch klare Vorgaben – beispielsweise mittels eines Gesamtarbeitsvertrags – sowie die Bezahlung von fairen Löhnen sind wichtige Schritte hin zu einem hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebot mit stabilen Betreuungskonstellationen und wenig personeller Fluktuation.
Ein möglicher Rahmen dazu bietet der Auftrag des Parlaments an den Bundesrat, eine Strategie und ein Massnahmenpaket zur frühen Förderung von Kindern zu erarbeiten, vgl. überwiesenes Postulat 19.3262. Die SP wird sich im Parlament in der aktuellen Legislatur weiter für gute und bezahlbare Krippenplätze einsetzen, das hat sie mit der Verabschiedung ihres 6-Punkte-Plans zur Gleichstellung im Mai 2019 beschlossen.