«Die Härtefall-Regelung entspricht nicht den aktuellen Bedürfnissen. Sie wurde Ende Sommer aufgesetzt, als man noch hoffte, es würde bei der ersten Welle bleiben», sagt SP-Co-Präsident Cédric Wermuth. «Damals ging es um die Abfederung von einigen wenigen Härtefällen aus der ersten Welle. Jetzt befinden wir uns in einer neuen Situation. Der Bund muss die Bezugsbedingungen für rasche Überbrückungshilfen neu definieren und den Betroffenen deutlich mehr Geld zur Verfügung stellen.» Dabei muss der Bund vorausgehen und einen deutlich höheren Anteil als die Kantone übernehmen.
Die Kantone sind aber ihrerseits auch in der Pflicht, die Bundeshilfe in Anspruch zu nehmen und eigene Beiträge zu leisten, um die kantonale Wirtschaft zu stützen. «Die Aufteilung der Bundesgelder auf die Kantone soll dabei nicht nur nach den Kriterien des kantonalen Brutto-Inland-Produkts und der Wohnbevölkerung vorgenommen werden», sagt SP-Nationalrätin Prisca Birrer-Heimo. «Vielmehr soll der Verteilschlüssel stärker an der konkreten Betroffenheit durch die Pandemie ausgerichtet werden – etwa am Anteil der Erwerbslosen oder der Lohnabhängigen in Kurzarbeit.»
Die SP Schweiz fordert im Hinblick auf eine aktualisierte Härtefallregelung:
- Der Bundesrat selbst hat festgehalten, dass die vorgeschlagene Bundeshilfe von 200 Millionen Franken auf überholten Annahmen basiert. Die SP fordert eine Aufstockung der Bundeshilfe auf mindestens 1 Milliarde Franken. Die Kantone sollen im Minimum den festgelegten Beitrag von 200 Millionen Franken beisteuern.
- Anders als in der ersten Welle stehen jetzt die Covid-19-Bürgschaftskredite nicht mehr zur Verfügung. Darum müssen mit der neuen Härtefallregelung verschiedene Massnahmen gleichzeitig eingesetzt werden können: A-fonds-perdu-Beiträge, aber auch Darlehen oder Bürgschaften.
- Entscheidend ist, dass die Hilfe nun rasch bei den Unternehmen ankommt, die wegen Corona vor dem Aus stehen. Es braucht deshalb eine unbürokratische, nach klaren und einheitlichen Kriterien überarbeitete Gesetzesgrundlage und eine entsprechende Verordnung. So ist zum Beispiel die jetzt vorgesehene untere Umsatzgrenze von 50’000 Franken nicht sinnvoll: Sie schliesst zahlreiche Kleinstunternehmen aus. Auch die kleinen und kleinsten Unternehmen, die grundsätzlich profitabel und überlebensfähig sind, müssen in der aktuellen Situation unterstützt werden.
Die SP wird sich in den Budgetverhandlungen dafür einsetzen, dass die nötigen Finanzmittel auch im Bundeshaushalt eingestellt werden. Zudem machen SP Schweiz und Kantonalparteien mit koordinierten Kampagnen Druck für kantonale Unterstützungsmassnahmen in den Kantonen.