Heute hat der Bundesrat seine Ablehnung der SVP-Kündigungsinitiative 2.0 bekräftigt. Die Initiative würde die Beziehung zu Europa zerstören und die Schweiz isolieren. Eine Annahme hätte ein Ende der bilateralen Abkommen, der Personenfreizügigkeit und des Lohnschutzes zur Folge. Darum lehnt die SP die Initiative ab. Aus vorauseilendem Gehorsam gegenüber der SVP will der Bundesrat zudem das Recht auf Asyl insbesondere für Kriegsflüchtlinge weiter einschränken.
SP-Co-Präsident Cédric Wermuth warnt vor der Kündigungsinitiative 2.0: «Die neue SVP-Kündigungsinitiative torpediert den bilateralen Weg und das Vertragspaket mit der EU. Die SVP will die Schweiz in Europa isolieren.» Die Initiative hätte zudem schwere Folgen für Menschen ohne Schweizer Pass. Familien würden wieder getrennt, wie früher beim Saisonnier-Statut. Dabei ist die Schweiz auf Zuwanderung angewiesen, um genügend Fachkräfte zu finden und um den Wohlstand zu erhalten. «Eine Kündigung der bilateralen Verträge hätte fatale Konsequenzen. Denn beinahe die Hälfte aller Ärzt:innen stammt aus dem Ausland, und insgesamt macht ausländisches Personal etwa ein Drittel der Beschäftigten im Gesundheitswesen aus. Eine Einschränkung der Zuwanderung würde dazu führen, dass Krankenhäuser und Pflegeheime geschlossen werden müssten», ergänzt Cédric Wermuth.
Heute hat der Bundesrat zudem sogenannte Begleitmassnahmen zur Initiative bekannt gegeben. Dabei will er das Recht auf Asyl weiter einschränken, insbesondere bei der vorläufigen Aufnahme von Kriegsflüchtlingen. Dabei resultierte im Jahr 2023 bei der vorläufigen Aufnahme gerade mal ein Netto-Zuwachs von 478 Personen (neue vorläufigen Aufnahmen: 7380; beendete vorläufige Aufnahmen: 6902). SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer meint dazu: «Wieder einmal wird ausgerechnet auf dem Buckel von Menschen auf der Flucht ein Scheingefecht ausgetragen, obwohl die Zuwanderung in die Schweiz in erster Linie auf Personen aus dem EU/EFTA-Raum zurückzuführen ist und nicht auf Flüchtende.» Unabhängig von der Initiative begrüsst die SP Schweiz hingegen die Massnahmen im Bereich Wohnen und bei der Unterstützung älterer Arbeitnehmenden auf dem Arbeitsmarkt.