Kürzung der Sozialhilfe ist willkürlich und schäbig

Die SP ist mit den Verschlechterungen bei der Sozialhilfe, welche die Konferenz der Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) heute beschlossen haben, überhaupt nicht einverstanden. «Die Sozialhilfe als letztes Auffangnetz muss Stabilität vermitteln. Wenn jetzt der Grundbedarf gekürzt wird, führt das zu noch mehr Ausgrenzung und Stigmatisierung und erschwert es den Betroffenen, im Arbeitsleben wieder Fuss zu fassen», kritisiert SP-Nationalrätin Silvia Schenker. Um den Negativwettbewerb unter den Gemeinden zu stoppen, fordert die SP ein nationales Rahmengesetz, verbindliche Mindeststandards sowie einen Lastenausgleich.

Die SP lehnt die von der SKOS und der SODK beschlossene Kürzung der Sozialhilfe für junge Erwachsene und für Familien ab. Dieser Sozialabbau ist willkürlich und schäbig. Willkürlich, weil die SKOS ihrer eigenen Studie widerspricht, die eine Erhöhung des Grundbedarfs für angezeigt hielt. Schäbig, weil einmal mehr die schwächsten Mitglieder der Gesellschaft für das Versagen von Wirtschaft und Politik bestraft werden.

So kam die Städteinitiative Sozialpolitik jüngst zum Schluss, die meisten Sozialhilfebezügerinnen und Sozialhilfebezüger seien «zu krank für den Arbeitsmarkt, aber zu gesund für die IV». Im Klartext: Die Wirtschaft schafft es nicht, Menschen mit einer Beeinträchtigung ein Auskommen zu bieten.

Mit dem Entscheid von SKOS und SODK trägt die jahrelange Hetzkampagne von SVP und FDP bittere Früchte. Nach oben buckeln, gegen unten treten, heisst ihre Devise, Fakten scheinen sekundär. Denn die Missbrauchsquote in der Sozialhilfe liegt im einstelligen Prozentbereich, der Schaden um die 100 Millionen Franken pro Jahr. Zum Vergleich: Steuerhinterziehung verursacht einen Schaden von mindestens 10 Milliarden Franken pro Jahr, also rund 100 Mal mehr.

Die SP hat ihr Konzept für eine moderne und gerechte Sozialhilfe im Mai 2015 präsentiert. Sie fordert eine Harmonisierung des sozialen Existenzminimums durch landesweite Mindeststandards. Weiter braucht es ein Rahmengesetz, das Finanzierung und Ausgestaltung der Sozialhilfe regelt. Und schliesslich müssen die Lasten über einen Ausgleichsmechanismus gerechter zwischen Gemeinden und Kantonen verteilt werden. 

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