Massgebend waren für uns die folgenden Gründe: Mit dem dringlichen Gesetz werden staatspolitische Grundsätze ausser Kraft gesetzt. Das Programm, das dem Gesetz zugrunde liegt, von den USA diktiert, kennen wir auch nach stundenlangen Kommissionssitzungen noch nicht. Rechtsstaatlich im eigentlichen Sinn pervers ist die Tatsache, dass die Schweiz die Daten von Mitarbeitenden ausliefern will, statt wie im Fall der UBS die Kundendaten. Mit einem rechtlichen Konstrukt soll dann noch der Datenschutz eingeschränkt werden.
Das dringliche Verfahren hebelt direktdemokratische Rechte aus und ist zugleich eine Augenwischerei. Die Banken haben zweimal 120 Tage, um die Daten auszuliefern. Auf der anderen Seite haben wir Klagemöglichkeiten gegen die Auslieferung der Daten, und das erfordert über alle Instanzen hinweg ein Mehrfaches der Zeit. Für wie dumm halten wir eigentlich die Amerikaner? Das fragt sich.
Weiter stellt sich dann die Frage: Bringt uns diese Lex US Bankensteuerstreit in Sachen Aufhebung des Steuerhinterziehergeheimnisses nun weiter oder nicht? Herr Schelbert hat gesagt, die Grünen seien der Meinung, es bringe uns da weiter. Ich bin genau gegenteiliger Ansicht.
Die Gesetzgebung ist ein teurer Blindflug, um den längst eingeleiteten Tod des Steuerhinterziehergeheimnisses zu verschleiern. Und dann?
Ein Blindflug ist sie im Übrigen auch in Bezug auf die volkswirtschaftlichen Konsequenzen. Herr Landolt hat hier wortreich erklärt, wie unverantwortlich wir seien, wenn wir auf das Geschäft nicht eintreten. Das Gegenteil ist der Fall, Herr Landolt. Wir wissen heute immer noch nicht, wie viel dieses Gesetz unsere Volkswirtschaft kostet, wir wissen immer noch nicht, wie viel es die Banken kostet, und wir wissen noch viel weniger, wie viel es die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler kosten wird. Katastrophenszenarien bringen uns hier nicht weiter.
Und dann ist zu sagen: Wir haben eine sehr einfache Lösung. Die USA werden auf der Auslieferung der Daten bestehen, das ist klar. Dafür gibt es eine ganz klare Lösung: Die Banken und der Bundesrat haben es in der Hand. Die Banken nehmen die Verantwortung endlich wahr, und sie liefern die Daten aus. Der Bundesrat kann sie mittels Artikel 271 StGB dazu ermächtigen, wie er dies im Fall der UBS bereits mehrfach gemacht hat. Ich sehe da gar kein Problem. Es müssen endlich die Verantwortlichen handeln.
Zum Schluss: Es wurde uns immer wieder die Frage gestellt, ob es für die SP eine Kompromisslinie gibt. Es ist die folgende: Geliefert werden die Kundendaten, nicht die Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterdaten. Es muss garantiert sein, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler keine Bussen tragen und dass alle Schwarzgeldkonti in der Schweiz sofort aufgehoben werden. Denn erst wenn mit der Schwarzgeldpolitik Schluss gemacht wird, haben wir auch eine nachhaltige Lösung für den Finanzplatz und für den Steuerstreit, und zwar nicht nur mit den USA, sondern mit allen anderen Ländern auch.
Die Banken haben wissentlich Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet; nicht alle Banken, aber einige Banken – diejenigen, die jetzt im Fokus sind. Sie, meine Damen und Herren der bürgerlichen Parteien, haben mit dem Steuerhinterziehergeheimnis die politische Plattform dafür geliefert und über Jahrzehnte verteidigt. Die Folgen haben Sie zu tragen. Die SP verfolgt konsequent die Politik eines sauberen Finanzplatzes ohne Steuerhinterziehergelder, und sie bleibt dabei. Die Vorlage verlängert bloss die Agonie des Steuerhinterziehergeheimnisses und ist rechtlich nicht haltbar.
Deswegen gibt es für uns nur eine Antwort: Wir treten auf diese Vorlage nicht ein. Ich bitte Sie, uns zu folgen.