Die Schaffung von Konkurrenz und Privatisierungen im Bereich der Spitalpolitik generiert Kosten. Die neue Spitalfinanzierung hat die Konkurrenz noch verstärkt, indem es Spitäler regelrecht einlädt, sich in ein Wettrüsten um die besten Equipments zu begeben. Die Kantone geraten so zunehmend in ein Dilemma zwischen Konkurrenzdenken und ihrer Pflicht, ein qualitativ gutes Angebot im Gesundheitsbereich bereitzustellen. Hingegen sind die privaten Investoren daran, den Gesundheitsbereich in einen liberalen Markt umzuwandeln. « Der Gesundheitsbereich wird zunehmend als lukrativer Markt entdeckt, in welchem private Investoren Profite machen», erklärt die Tessiner Nationalrätin Marina Carobbio.
Die Beispiele sprechen für sich: «Die private Hirlandengruppe übernimmt in der Deutschschweiz zahlreiche Gesundheitsambulatorien und ist kürzlich auch ins Tessin expandiert. Ausserdem haben das Kantonsspital in Winterthur und das Spital Bülach vor, Gruppenpraxen im Einkaufszentrum Glatt bzw. im Flughafen zu eröffnen. Die internationale Gruppe Fresenius AG leitet ein Dialysezentrum und die Ameos AG betreibt mehrere Kliniken Gruppenpraxen». Diese erhöhte Konkurrenz führt zu einer Zweiklassenmedizin. Die SP Schweiz fordert vor diesem Hintergrund mit grösster Vehemenz die Stärkung des öffentlichen Gesundheitssystems, bevor sich alle Spitäler in Privatkliniken umwandeln. Es ist höchste Zeit, dass der Staat seine Verantwortung für das öffentliche Gesundheitswesen wieder für sich reklamiert. So sollen auf nationaler Ebene klare Kriterien definiert werden für die Aufnahme auf die kantonalen Spitallisten.
Ein weiteres gravierendes Problem sind ist die Lobby der Krankenkassen, in den letzten Jahren ihre Macht deutlich ausgebaut haben. Ein Drittel der Mitglieder der SGK-N haben ein Mandat einer Krankenkasse. «Die Entscheide der SGK können nicht mehr als unabhängig betrachtet werden», stellt Nationalrätin Barbara Gysi (SG) fest. Die Zunahme von ambulanten Gruppenpraxen von Versicherern oder Spitälern ist kritisch zu hinterfragen. Wenn sie insbesondere dazu dienen, Geld damit zu verdienen und lukrative PatientInnen zu rekrutieren, so muss das unterbunden werden. Eine Entflechtung der Besitzverhältnisse ist darum Pflicht. Die Gesundheitsenrichtungen gehören in die Hände von Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen. Krankenkassen sollen keine Gruppenpraxen führen und Spitäler nur, wenn sie in ländlichen Regionen der Grundversorgung dienen, nicht aber der Patientenselektion.
Pierre-Yves Maillard, Waadtländer Regierungsrat erklärt seine Vorschläge am Beispiel des Kantons Waadt. Die Revisionen von 2012 haben die Rolle der Kantone geschwächt, beispielsweise mit der Teilliberalisierung des Spitalsektors oder der Aufhebung des Moratoriums für ambulante Arztpraxen. Dies hatte eine starke Erhöhung der Kosten zulasten der Versicherten zur Folge. « Die Lösung, um gegen die unkontrollierte Kostenerhöhung zu kämpfen, ist das Globalbudget».
Die Folge der Liberalisierungsbestrebungen drücken sich eins zu eins in einer Prämienexplosion aus. Seit der Einführung des KVG sind die Prämien deutlich stärker gestiegen als die Löhne. Kurzfristig ist es dringend, die Prämienbelastung auf 10 Prozent des verfügbaren Haushaltseinkommens zu begrenzen. «Diese Massnahme ist nötig, um der schleichenden Schwächung des Solidaritätsprinzips im KVG entgegenzuwirken und den Zugang für alle zur Grundversorgung zu gewährleisten », sagt Jean-François Steiert, Nationalrat (FR).