Blogbeitrag von Marilena Corti, Geschäftsleitungsmitglied der SP Frauen* Schweiz
Am Frauenstreik vom 14. Juni 2019 haben rund 500’000 Frauen und solidarische Männer für Lohngleichheit demonstriert. Wir SP Frauen* wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit. Lohngleichheit ist noch immer nicht Realität. Denn auch heute lassen sich rund 8% der Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mit objektiven Merkmalen z.B. Dienstjahre, Ausbildung, Anforderungsniveau und Branche erklären. Das bedeutet nichts anderes, als dass Frauen auf dem Arbeitsmarkt diskriminiert werden.
Lohnungleichheit ist schädlich für die Frauen, die Gesellschaft aber auch für die Wirtschaft. Frauen werden um einen Teil ihres Lohns betrogen und gleichzeitig um ihre Renten. Dies schwächt ihre ökonomische Stellung und zementiert nicht mehr zeitgemässe Rollenverteilungen. Niedrigere Löhne bedeuten weniger Einnahmen für Sozialversicherungen und auch tiefere Steuereinnahmen. Der Staat wird dadurch unnötig belastet, da er höhere Sozialhilfebeiträge entrichten muss, sollten die Löhne und Renten nicht ausreichen. Wenn sich Arbeiten zudem finanziell nicht lohnt, haben die Frauen geringere Anreize, Ihre Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt anzubieten. Unternehmen können dadurch dringend benötigte Fachkräfte fehlen. Oder positiv formuliert: Lohngleichheit nützt den Frauen, der Gesellschaft und der Wirtschaft.
Der Bundesrat hat nach dem Frauenstreik die Änderung des Gleichstellungsgesetzes zur besseren Durchsetzung der Lohngleichheit auf den 1. Juli 2020 in Kraft gesetzt. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit 100 oder mehr Angestellten müssen die erste betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse bis spätestens Ende Juni 2021 durchführen. Aufgrund der so genannten Sunset-Klausel treten die Bestimmungen auf den 1. Juli 2032 automatisch wieder ausser Kraft.
Die Lohngleichheitsanalysen sollen Transparenz schaffen, ob Unternehmen Männern und Frauen gleiche Löhne bezahlen. Fehlbare Unternehmen müssen jedoch keine Sanktionen befürchten, denn Sanktionen sind im Gesetz nicht vorgesehen. Das bürgerliche Parlament hat sie aufgrund ihrer Mehrheit im Parlament ersatzlos aus dem Gesetzesentwurf gestrichen.
Die SP bleibt am Thema dran. In der Sommersession diskutiert der Nationalrat am 17. Juni 2020 zahlreiche Vorstösse zur dringend notwenigen Verschärfung des Gleichstellungsgesetzes. Denn es braucht Sanktionen, wenn die Lohngleichheit nicht eingehalten wird. Min Li Marti, SP-Nationalrätin aus dem Kanton Zürich schlägt etwa vor, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, bei welchen ein Jahr nach Feststellen einer geschlechtsspezifischen Lohndiskriminierung in einer wiederholten Analyse wiederum eine geschlechtsspezifische Lohndiskriminierung festgestellt wird, mit bis zu 40 000 Franken zu büssen sind.
Leider stehen die Chancen für deren Annahme schlecht. Auch wenn der Kampf aussichtslos scheint – wir dürfen auf keinen Fall in unserem Engagement nachlassen. Wir SP Frauen* sind hartnäckig und fordern weiter die Umsetzung der Lohngleichheit. Dazu brauchen wir aber Deine Unterstützung: engagiere Dich in der SP, werde Mitglied der SP Frauen*, vernetze Dich mit Gleichgesinnten. Es liegt an jeder von uns, einen Beitrag zu leisten, dass Lohngleichheit Realität wird. Ich bin überzeugt, dass wir es zusammen schaffen.