Seit 1981 schreibt die Bundesverfassung vor, dass Lohndiskriminierungen auf Grund des Geschlechts nicht zulässig sind. Umgesetzt ist dieser Verfassungsartikel bis heute nicht: Der durchschnittliche Lohnunterschied betrug laut der Lohnstrukturerhebung des Bundes im Jahr 2014 satte 18.1%, wovon 7.4% unerklärt bleiben und auf Geschlechterdiskriminierung zurückgehen. Dass die Kommission heute der Vorlage für Lohntransparenz zugestimmt hat, ist ein gutes Zeichen und zeigt, dass zumindest einige Bürgerliche das Problem endlich ernst nehmen.
«Der heutige Entscheid in der WBK-S ist ein gutes Zeichen. Wir kommen dem Ziel ‹Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit› ein Schrittchen näher. Als Meilenstein kann die Vorlage jedoch nicht bezeichnet werden, dafür ist sie zu moderat gehalten», sagt Ständerätin Anita Fetz. Der Bundesrat verlangt einzig, dass grössere Unternehmen alle vier Jahre eine Lohnanalyse durchführen müssen. Damit ist Lohnungleichheit noch lange nicht vom Tisch, sie wird durch die grössere Transparenz lediglich besser sichtbar gemacht. «So lange das Geschlecht einen Einfluss auf die Höhe des Lohnes hat, wird die SP weiter für Lohngleichheit kämpfen», so Anita Fetz.