Artikel 8 der Bundesverfassung sagt klipp und klar: «Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit». Der Bundesrat hat nach zahlreichen gescheiterten, auf Freiwilligkeit basierenden Initiativen erkannt, dass der Markt nicht in der Lage ist, diesem Verfassungsauftrag nachzukommen. Deshalb ist der heutige Entscheid des Bundesrates, regelmässige Lohnanalysen für grössere Unternehmen verbindlich vorzuschreiben, für die SP historisch. Endlich besteht für Frauen in der Schweiz die Perspektive, dass das Prinzip «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» realisiert wird.
Die SP hält jedoch fest, dass die Lohnanalysen nur am Anfang eines längeren Prozesses stehen können. Jene Unternehmen, welche den Verfassungsauftrag zur Lohngleichheit nicht erfüllen, müssen mit verstärkten Kontrollen rechnen. Weiter ist zu prüfen, ob und wie die detaillierten Resultate der Lohnanalyse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können. Und schliesslich soll der Bundesrat die Methodik so weiterentwickeln, dass bis in ein paar Jahren sämtliche Unternehmen in die Lohnanalyse einbezogen werden können.