Sehr geehrte Medienschaffende
Am Samstag 26. Januar wurde ein wegweisendes Bundesgerichtsurteil publiziert: Das Bundesgericht hat der SP Luzern recht gegeben und den Kanton Luzern dazu verpflichtet, die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien anzuheben.
Das Urteil hat Signalwirkung weit über Luzern hinaus. Die SP wird den Versicherten zu ihrem Recht auf Prämienverbilligung verhelfen – notfalls auf dem Rechtsweg. Welche Forderungen die SP an die Kantone stellt und wie sie die Forderungen durchsetzen will, erklärt die SP an einer Medienkonferenz:
Montag 28. Januar, 13.15 Uhr im Medienzentrum in Bern.
Weitere Informationen entnehmen Sie der Einladung im Anhang.