Es ist richtig, dass der Bundesrat die «Toleranzmarge» beim Wechselkurs streicht. Kursgewinne müssen an die Patientinnen und Patienten weitergegeben werden. Allerdings hätte auch der «Innovationszuschlag» abgeschafft gehört. Zudem ist der bis 2016 für die Medikamentenpreise massgebliche Wechselkurs mit 1.29 Franken pro Euro nach wie vor künstlich zu hoch angesetzt. Dieser Preiszuschlag ist nichts anderes als eine Subvention der ohnehin hoch profitablen Pharma-Industrie.
Für die Preisfestsetzung wird der therapeutische Quervergleich (TQV), also der Vergleich mit Medikamenten gleicher Wirkung, gegenüber dem Auslandpreisvergleich (APV) künftig stärker gewichtet. Grundsätzlich begrüsst die SP diese Erweiterung. Sie hätte es jedoch vorgezogen, dass der jeweils tiefere Wert den Verkaufspreis bestimmt, wie es auch der Preisüberwacher und die Stiftung für Konsumentenschutz gefordert hatten. Die Mischrechnung, wie sie der Bundesrat jetzt vorschlägt, führt letztlich dazu, dass die Preise weniger stark sinken, als es eigentlich möglich wäre.