Der Anteil des gemeinnützigen Wohnungsbaus ist in den letzten Jahren zurückgegangen. Das ist für die Linke eine alarmierende Nachricht. Eine Reaktion darauf war die Volksinitiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Die Initiative ist eingereicht, und wie das bei Volksbegehren halt so ist, dauert es, bis sie vors Volk kommt. Erst 2020 wird es sein, sagen die Bundespolitikerinnen und -politiker. Doch es gibt keinen Grund, derweil untätig zu bleiben. Auf Niveau Bund haben wir von den Nationalbankgewinnen gehört und von einem Rechnungsüberschuss. Warum fordern wir nicht, dass der Bund einen Fonds bildet, um Kapital in Wohnbauland anzulegen? In den Gemeinden laufen die Ortsplanungrevisionen. Das sind Gelegenheiten, unsere Anliegen für gemeinnützigen Wohnungsbau einzubringen!
Wo liegen die Gründe, dass der gemeinnützige Wohnungsbau stagniert? Die Akteure der Wohnbaugenossenschaften sagen, es sei immer schwieriger, nicht allzu teures Bauland zu erwerben. Auf teurem Bauland sei es hingegen nicht möglich, Wohnungen mit günstigen Mieten zu realisieren. Da gibt es vor allem eine Lösung: Bauland muss zu günstigen Zinsen im Baurecht an gemeinnützige Trägerschaften abgegeben werden. Dazu müssen alle Stufen der Öffentlichkeit – Bund, Kantone, Gemeinden – aufgerufen werden. Wenn sie nicht schon bebaubare Grundstücke besitzen, sollen sie solche erwerben. Und es muss darauf hingewiesen werden, dass Kapitalanlagen in Bauland, auch wenn ein bescheidener Baurechtszins verlangt wird, eine interessante Kapitalanlage sind. Es sind sichere und mittel- und langfristig wertsteigernde Anlagen. Das sollte man nun vor allem auf Ebene Bund in die Diskussion einbringen.
Die Nationalbank hat im letzten Jahr einen Gewinn von 54 Milliarden präsentiert, die Eidgenossenschaft einen Gewinn von fünf Milliarden. Warum könnte ein Teil davon nicht in Wohnbaugrundstücken angelegt werden? Würde zum Beispiel der Bund einen Fonds bilden von einer Milliarde mit dem Ziel, dieses Geld in Wohnbauland zu investieren und an gemeinnützige Trägerschaften im Baurecht abzugeben, könnten beispielsweise zwischen 4000 und 5000 Wohnungen gebaut werden. Bei einem günstigen Baurechtszins könnten Wohnungsmieten für eine Familienwohnung von etwa 1500 Franken möglich sein. Das bedeutet, dass etwa 10 000 Bewohnerinnen und Bewohner in bezahlbare Wohnungen ziehen können.
Wo braucht es eine Vermehrung des gemeinnützigen Wohnungsbaus? Diese Frage hat die Raumplanung zu beantworten. Wohnungen für die unteren und mittleren Einkommensschichten sollten dort sein, wo die Arbeitsplätze in der Nähe sind. Der Abbau von Pendlerinnen- und Pendlerbewegungen ist ohnehin eine raumplanerische Forderung. In der Raumplanung wird nun das eidgenössische Raumplanungsgesetz von 2014 auf der Ebene der Kantone in den Richtplänen umgesetzt. In einem Grossteil der Kantone sind die neuen Richtpläne schon genehmigt, andere Kantone sind noch dran. In den Kantonen, die gemeinnützigen Wohnbau fördern wollen, enthalten die neuen Richtpläne auch Bestimmungen für Anteile von bezahlbarem Wohnraum.
Nach den Richtplänen der Kantone ist es jeweils an den Gemeinden ihre Ortsplanungen anzupassen. Diese Phase ist jetzt im Gange. Genau da besteht nun die Chance, Anliegen des gemeinnützigen Wohnungsbaus einzubringen. Da soll die SP aktiv werden. An Sitzungen legt man auf den Tisch den Zonenplanentwurf neben einen Plan, auf dem die Grundstücke, die der Öffentlichkeit gehören, farbig angelegt sind. Das heisst die gemeindeeigenen, aber auch jene von Kirchgemeinden, Bürgergemeinden, Kanton, kantonale Institutionen (Verkehrsbetriebe, Heime, Spitäler etc.). Daraus ergibt sich ein Bild des Potentials für gemeinnützigen Wohnungsbau. Da heisst es dann Ideen in die öffentliche Diskussion bringen, Vorstösse machen und versuchen, etwas durchzusetzen!