Die Geschäftsleitung der SP Schweiz hat an ihrer heutigen Sitzung die Vernehmlassungsantwort zur Reform der Altersvorsorge 2020 verabschiedet. Speziell gewürdigt wird der Wille, das komplexe System als Paket zu reformieren. Nur so ist eine ausgewogene Reform möglich. Werden einzelne Elemente herausgebrochen, besteht die Gefahr, dass die Sonderinteressen einiger Weniger zuungunsten des Allgemeinwohls bevorzugt werden.
Will die Altersreform 2020 dereinst vor dem Volk bestehen, so gilt es aus Sicht der SP folgende kritische Punkte zu beachten und zu korrigieren:
- Eine Anhebung des ordentlichen Rentenalters für Frauen auf 65 muss mit der Lohngleichheit gekoppelt sein. Ansonsten setzt sich die wirtschaftliche Ungleichheit mit tieferen Renten nahtlos fort.
- Beim Umwandlungssatz muss der Bundesrat nochmals über die Bücher. Nachdem das Volk 2010 eine Senkung von 6,8% auf 6,4% mit über 70 Prozent der Stimmen bachab schickte, wird die SP nun ganz gewiss nicht auf eine Senkung im doppelten Umfang eintreten.
- Die Mindestquote für Lebensversicherer muss auf 95 Prozent angehoben werden. Ansonsten fliessen weiterhin hunderte von Millionen aus der Sozialversicherung in die Taschen privater Versicherer.
- Bezüglich Finanzierung setzt die SP primär auf die Erbschaftssteuer-Initiative. Den bürokratischen Interventionsmechanismus sowie den teilweisen Rückzug des Bundes aus der AHV-Finanzierung lehnt die SP rundweg ab.
Die SP ruft in Erinnerung, was die Bundesverfassung explizit vorschreibt: Dass es Personen, die in Rente gehen, möglich sein soll, ihren vorherigen Lebensstandard in angemessener Weise weiterzuführen. Um dies zu garantieren und die Ziele der Reform zu erreichen, ist eine Stärkung und Aufwertung der AHV notwendig. Die AHV geniesst eine so breite Unterstützung in der Bevölkerung wie keine andere Sozialversicherung. Sie muss deshalb solidarischer und stärker auf mittlere und kleinere Einkommen ausgerichtet werden, damit Solidarität und soziale Gerechtigkeit gültige Werte bleiben.