Die starke Zuwanderung hat auf dem Wohnungsmarkt grosse Auswirkungen. Sie hat zu einer zusätzlichen Wohnungsknappheit in den Städten geführt und ist insbesondere in der Region Zürich und am Genfersee stark spürbar. Aber sie wird auch in den meisten anderen Regionen immer mehr spürbar.
Wenn man über Einwanderung und Personenfreizügigkeit diskutiert, denkt man sofort und nur auf die grosse Problematik Lohndumping und nicht zuerst an die Probleme auf dem Wohnungsmarkt. Die Verknüpfung zwischen verstärkter Zuwanderung durch die Personenfreizügigkeit auf den bereits angespannten Wohnungsmarkt insbesondere in den sogenannten Hotspot-Regionen beginnt sich erst jetzt sich durchzusetzen.
Die Angebotsmieten sind in fast allen Landesgegenden stärker angestiegen als die Bestandesmieten, die seit 2000 um 21 Prozent teurer wurden und sie stiegen ebenfalls massiv stärker als die allgemeine Teuerung, die seit 2010 lediglich um 9 Prozent angezogen hat. Um diese Tendenz entgegenzuwirken, reichen nicht nur Massnahmen im Bereich Raumplanung und Wohnbauförderung, sondern es braucht auch sofort Massnahmen im Bereich Mietrecht. Dieser Bereich wurde im Bericht des Bundesrates vom letzten Sommer komplett ausgeblendet.
Nur Massnahmen im Bereich Mietrecht können rasch wirken und den unerträglichen Mietzinserhöhungen rasch entgegenwirken.
Hauptverantwortlich für die steigenden Mieten sind starke Mietzinsaufschläge bei Neuvermietungen. In Genf werden die Mieten bei Mieterwechsel durchschnittlich um 13 Prozent aufgeschlagen, – bei nicht-subventionierten Wohnungen sind es gar 20 Prozent, in Neuenburg um 11 Prozent und in der Stadt Zürich um 6 Prozent. Werden nur die Wohnungen berücksichtigt, die auch tatsächlich zur Vermietung publiziert werden, so liegen die Aufschläge noch viel höher. Auswertungen von Homegate-Inseraten zeigen, dass zum Beispiel in der Stadt Zürich die Mietpreise bei ausgeschriebenen Wohnungen rund 30 Prozent über den Durchschnittsmieten angesetzt werden.
Die Aufschläge bei Mieterwechsel müssen begrenzt und damit happige Mietzinserhöhungen bei Neuvermietungen verhindert werden. Diese sind nicht zu rechtfertigen, da Vermieter in den Ballungszentren bereits ohne massive Mietzinsaufschläge eine gute Rendite erzielen können. Auch bei Mieterwechsel sollen Vermieter ihre Mietzinsaufschläge auf begründete Kostensteigerungen wie die Erhöhung des Referenzzinssatzes oder die Überwälzung der Teuerung begrenzen. Voraussetzung für die Durchsetzung dieser Forderung ist die Einführung der Formularpflicht. Die neuen MieterInnen müssen über den bisher bezahlten Mietzins orientiert werden, damit sie die Möglichkeit erhalten, einen übermässigen Aufschlag anzufechten. Mehr Informationen finden sich in der „Dokumentation Anfangsmiete“
Da immer vermehrt gekündigt wird, um von einer neuen Mietpartei einen höheren Mietzins verlangen zu können, braucht man auch eine Verbesserung des Kündigungsschutzes. Oft werden derartige Ertragskündigungen als Kündigung wegen Sanierung oder Eigenbedarf kaschiert. Heute werden gewisse Kündigungsgründe als missbräuchlich bezeichnet. Mit einer Umkehr sollen Kündigungen nur noch aus gerechtfertigten Gründen erlaubt sein, wie etwa wenn Mietende ihren Pflichten wie das Zahlen des Mietzinses nicht nachkommen
Nur mit mietrechtlichen Massnahmen kann kurzfristig eine Entspannung in den Hot-Spots erreicht werden. Für eine mittelfristige Entspannung auf dem Wohnungsmarkt sind weitere Massnahmen notwendig, wie z.B. die Förderung genossenschaftlichen Wohnungsbaus und raumplanerische Mittel.
Wir vom Mieterverband verlangen von Bundesrat und Parlament ein Paket von flankierenden Massnahmen mit diesen Inhalten gegen die Mietzinsexplosion.