Mindestlohn jetzt, und Lohngleichheit bis 2020

Margret Kiener Nellen, Nationalrätin BE

Margret Kiener Nellen, Nationalrätin BE
Am Freitag 7. März findet weltweit der „Equal Pay Day“, der Tag der Lohngleichheit von Frau und Mann, statt. Und am 18. Mai stimmen wir über die Mindestlohninitiative ab. Zwei Daten, zwei Themen, die eng miteinander verknüpft sind. Wer in der Schweiz Vollzeit arbeitet, muss von ihrem/seinem Lohn anständig leben können.

Mit tiefen und sehr tiefen Löhnen kommen viele Menschen in der teuren Schweiz aber kaum oder gar nicht über die Runden. In dieser Lebenslage befinden sich 9 Prozent aller Arbeitnehmenden, nämlich 330’000 Menschen, zwei Drittel davon Frauen!  Im Jahr 2010 verdienten 5,6 Prozent der Männer mit einem Lehrabschluss lediglich einen Tieflohn von unter 4000 Franken. Bei den Frauen waren es fast drei Mal mehr (15,7 Prozent). Es braucht deshalb die Mindestlohninitiative, um die Löhne von 220’000 Frauen endlich anzuheben. Auch darum sollten Sie am 18. Mai dieser Vorlage unbedingt zustimmen. 

Das reicht aber nicht! Es braucht zusätzliche Massnahmen, um gleiche Löhne für Frauen für gleichwertige Arbeit in der Schweiz endlich zu erreichen. Denn auch wenn es nicht um Tieflöhne geht:Frauen verdienen in der Schweiz für die gleiche und gleichwertige Arbeit immer noch 18.4 Prozent weniger als Männer.In der Privatwirtschaft beträgt der Unterschied gar 23 Prozent. Trotz Verfassungsauftrag und Legislaturziel liegen die Lohndifferenzen in der Schweiz über dem europäischen Durchschnitt von 16.2 Prozent. Und auch dort wird gehandelt: Die europäische Kommission ergreift Massnahmen und setzt sich Ziele, um diese stossende Diskriminierung abzubauen. 

Aufgrund der Strategie der femmes socialistes européennes habe ich daher eine Motion verfasst, welche verlangt, die Lohnunterschiede zwischen Mann und Frau jährlich um mindestens 3 Prozentpunkte zu senken, damit die Lohngleichheit für gleiche und gleichwertige Arbeit bis spätestens zum Jahr 2020 realisiert werden kann. 

In Art. 8 Absatz 3 der Bundesverfassung besteht ein Verfassungsauftrag: “Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.” 

In der Legislaturplanung 2011 – 2015 des Bundesrats wurde zusätzlich ein entsprechendes Ziel festgelegt: “Die Chancengleichheit wird verbessert. Zur Erreichung dieses Ziels sollen folgende Massnahmen ergriffen werden: Verstärkung der Massnahmen zur Bekämpfung der Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts und Prüfung zusätzlicher staatlicher Instrumente (…).” 

Diese Aufträge dürfen keine Papiertiger bleiben, sondern müssen jetzt zügig und mit sichtbaren Resultaten erfüllt werden. Die Festsetzung von jährlichen Zielen eignet sich dafür, wie auch bereits die gestartete Gleichstellungskampagne 2020 der Europäischen Kommission zeigt. 

Der Bundesrat selbst stellte in der Botschaft zur Legislaturplanung 2011 – 2015 folgendes Manko fest: “Beispielsweise steht einer steigenden Arbeitsproduktivität ein nur schleppender Abbau der Ungleichheiten zwischen Mann und Frau bezüglich beruflicher Stellung und Einkommen gegenüber (…).” Die freiwillige Selbstkontrolle der Löhne durch die Unternehmen hat somit das Ziel klar nicht erreicht, weshalb es an der Zeit ist, zusätzliche staatliche Instrumente einzuführen, zum Beispiel einen Kontrollmechanismus für die Löhne, ergänzt durch jährliche Zielvorgaben im Sinne meiner Motion. 

Und auch Sie können die Arbeitnehmenden in der Schweiz dem Ziel der Lohngleichheit näher bringen: Mit einem Ja am 18. Mai zur Mindestlohninitiative der SP.

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