Das in der Bundesverfassung festgelegte Ziel der Chancengleichheit wird mit einer Harmonisierung der Stipendien allein, so sinnvoll dieser Schritt auch ist, nicht erreicht. Der Bund muss zusätzlich finanzielle Standards festlegen, welche den Studierenden die Deckung der minimalen Lebenskosten erlauben. Des Weiteren bedauert die SP, dass der Bundesrat bei der Verteilung der Bundessubventionen am Giesskannenprinzip festhält. Damit fehlen den Kantonen weiterhin die Anreize, ihr Engagement im Stipendienwesen für den tertiären Bildungsbereich zu erhöhen.
Die SP bekräftigt somit ihre Unterstützung für die Volksinitiative des VSS. Da der Bundesrat im Stipendienwesen offensichtlich nicht die Verantwortung übernehmen will, werden sich die SP-Abgeordneten im Parlament für einen glaubwürdigen und konkreten Gegenvorschlag einsetzen, der auch wirklich die Chancengleichheit im Bildungsbereich zum Ziel hat. In der Schweiz sollen die persönlichen Fähigkeiten und die Motivation für den Bildungserfolg ausschlaggebend sein, und nicht die finanziellen Möglichkeiten.