Nach Bundesgerichtsurteil: SP fordert landesweite Überprüfung der Prämienverbilligung

Am Samstag wurde ein wegweisendes Urteil publiziert: Das Bundesgericht hat der SP Luzern recht gegeben und verpflichtet den Kanton Luzern dazu, die Einkommensgrenze zur Verbilligung der Krankenkassenprämien anzuheben. Es gibt eine Reihe weiterer Kantone, welche die Vorgaben des Bundesgerichts verletzen, darunter Bern, Aargau und Wallis. Die SP gibt den betroffenen Kantonen einen Monat Zeit, ihre Limite für den Bezug von Prämienverbilligung zu überprüfen und Anpassungen in die Wege zu leiten. Ansonsten wird sie gegen diese Kantone Klage einreichen.

Gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) müssen die Kantone die Prämien für „untere und mittlere Einkommen“ verbilligen. „Der rein bürgerliche Regierungsrat des Kantons Luzern hat gegen das Gesetz verstossen. Mit seiner willkürlich festgelegten Einkommenslimite von 54‘000 Franken hat er viele Menschen um ihr Recht auf Prämienverbilligung gebracht“, sagte David Roth, Präsident der SP Luzern, heute an einer Medienkonferenz in Bern. Das am Samstag publizierte Urteil des Bundesgerichts ist darum glasklar: Der Kanton Luzern muss die Einkommenslimite anheben, so dass auch Familien mit mittleren Einkommen von Prämienverbilligung profitieren können.

Die SP hat die Situation in anderen Kantonen überprüft. Eine ganze Reihe von weiteren Kantonen verletzt die Vorgaben des Bundesgerichts. Das Bundesgericht hält fest, dass die Einkommensgrenze für den Bezug von Prämienverbilligung nicht tiefer als 70 Prozent des Medianlohns sein darf. In Kantonen, die unter diese 70 Prozent fallen, erhalten zu wenige Menschen Prämienverbilligung, obwohl sie laut KVG Anspruch darauf hätten. Dies betrifft gemäss dem kürzlich publizierten Monitoring-Bericht des Bundesamts für Gesundheit die Kantone Bern, Luzern, Wallis, Glarus, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Aargau sowie Neuenburg.

Das Bundesgericht hält klar fest, dass sich die Kantone bei der Bemessung der Prämienverbilligung am mittleren Einkommen auszurichten haben und nicht willkürlich Limiten festlegen dürfen. Die SP verlangt von allen Kantonen eine Überprüfung ihrer Ansätze, wie SP-Vizepräsidentin Barbara Gysi erklärt: „Die fehlbaren Kantone haben einen Monat Zeit, eine Anpassung ihrer Prämienverbilligung in die Wege zu leiten. Ansonsten wird die SP jene Kantone, die an willkürlichen und zu tiefen Grenzwerten festhalten, verklagen und den Versicherten zu ihrem Recht zu verhelfen.“

Die Luzerner Affäre macht noch einmal klar, wie dringend es verbindliche nationale Regeln für die Prämienverbilligung braucht. Der kantonale Flickenteppich mit willkürlichen Kürzungen ist nicht mehr länger haltbar. Dieses Defizit will wie SP mit ihrer Prämien-Entlastungs-Initiative beheben. Die Initiative will in der Bundesverfassung verankern, dass kein Haushalt mehr als 10 Prozent seines Einkommens für Krankenkassenprämien ausgeben muss.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.