Für die SP ist klar: Ein Nachrichtendienst ist keine Hilfspolizei, sondern hat allein Nachrichten zu beschaffen. Die polizeiliche Durchsetzung der staatlichen Gewalt mittels Zwangsmassnahmen – wie die Manipulation von Computern oder das Anhalten von Personen – ist den dafür zuständigen Behörden zu überlassen.
Es ist unerlässlich, dass für den Nachrichtendienst die Grenzen klar abgesteckt sind und die demokratische Kontrolle gewährleistet ist. Die SP fordert deshalb mehrere Präzisierungen und Verbesserungen im NDG:
- Der eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte prüft systematisch, ob die nachrichtendienstlichen Massnahmen rechtmässig und verhältnismässig sind.
- Sensitive Personendaten dürfen nur mit Bewilligung des Bundesverwaltungsgerichts ins Ausland übermittelt werden.
- Das Bundesverwaltungsgericht wird verpflichtet, gegenüber Parlament und Öffentlichkeit über die erteilten Überwachungsbewilligungen Bericht zu erstatten.
- Jede Person hat das Recht, Auskunft über sie betreffende Daten zu verlangen und das Öffentlichkeitsgesetz darf nicht eingeschränkt werden.
- Der Nachrichtendienst darf selbst keine Zwangsmassnahmen ergreifen, keine Fahndungen ausschreiben und auch nicht Aufträge an Private zur Informationsbeschaffung erteilen.
Der Nachrichtendienst muss die ihm zugedachte Aufgabe erfüllen: Die Beschaffung von Informationen zur Sicherung der demokratischen und freiheitlichen Grundlagen unseres Staates sowie zur Verhinderung von gewalttätigem Extremismus und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen.
Die SP hat gestern in der sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrats (SiK-N) analog der oben genannten Punkte rund 30 Anträge zur Verbesserung des NDG eingereicht. Dem Aufbau einer Hilfspolizei wird die SP keine Hand bieten. Auch gehört für die SP der Schutz des Werk-, Wirtschafts- und Finanzplatzes Schweiz definitiv nicht zu den Aufgaben eines Nachrichtendienstes. Zentral ist hingegen die Stärkung der demokratischen und rechtstaatlichen Kontrolle. Die SP-Fraktion wird nach der parlamentarischen Beratung des NDG Bilanz ziehen und über das weitere Vorgehen entscheiden.