Zahlreiche internationale Organisationen und Staaten haben seither ihre Einschätzung zur Spekulation mit Nahrungsmitteln revidiert und Massnahmen ergriffen. So schrieb die deutsche Bundesregierung 2014: «Spekulationen an unzureichend regulierten Märkten dürfen nicht zu übertriebenen Preisschwankungen führen. Die Bundesregierung setzt sich daher auf europäischer Ebene für ein Regelungssystem ein, das exzessiven Handelsaktivitäten entgegenwirkt.» Während Deutschland auf die europäische Regulierung setzt, hat Frankreich die Spekulation bereits vor zwei Jahren verboten.
Der Bundesrat jedoch sieht nach wie vor keinen Bedarf für eine Regulierung. Er verzichtet trotz vorhandener Gesetzesgrundlage darauf, in der Verordnung das minimale Instrument der Positionslimiten umzusetzen. Das ist unverantwortlich und einem Land unwürdig, dem als zentraler Rohstoff-Handelsplatz eine besondere Verantwortung zukommt. Spekulanten treiben so in der Schweiz ihre Finanzgeschäfte mit Grundnahrungsmitteln.
Darum ist die «Spekulationsstopp-Initiative» zu begrüssen, über die wir am 28. Februar abstimmen. Sie will die kurzfristige Spekulation mit Lebensmitteln durch Banken, Versicherungsgesellschaften, Effektenhändler und Hedgefonds von der Schweiz verbieten. Nicht tangiert wird hingegen die Preisabsicherung an den Börsen; Terminkäufe von Produzenten, echten Handelsfirmen und Endverbraucherinnen sind weiterhin möglich.
Gemäss Schätzung von AllianceSud gab es auf dem Schweizer Finanzplatz 2013 Fonds im Bereich Aggrarrohstoffe in der Grössenordnung von fast 6.5 Milliarden Franken. Es handelt sich um ein Geschäftsgebaren, das grosse Reputationsrisiken birgt: Es wäre nicht das erste Mal, dass die Schweizer Politik allzu spät und mit erheblichem Imageschaden auf internationalen Druck reagieren und die nötige Finanzmarktregulierung erlassen würde. Zahlreiche OECD-Staaten haben dies bereits getan. Sie weisen damit den Weg für eine unbürokratische Umsetzung der Initiative, indem zwischen der schädlichen Spekulation und dem volkswirtschaftlich sinnvollen Hedging mit Agrarkontrakten unterschieden wird. An dieser Praxis orientiert sich auch die EU mit ihrem Regulierungspaket MiFID II.
Der eigentliche Handel mit Nahrungsmitteln wird durch die Initiative keineswegs eingeschränkt, sondern wieder auf eine reale Basis gestellt. Unterbinden will die Initiative einzig die Spekulation – ein hoch fragwürdiges Geschäft, an welchem sich nicht ohne Grund die meisten Kantonalbanken und Pensionskassen gar nie beteiligt haben und aus dem jetzt auch der AHV-Fonds ausgestiegen ist.
Trauriger Fakt ist: Jede Sekunde stirbt ein Mensch an den Folgen von Unterernährung. Verändern lässt sich das leider nicht durch die Spekulationsstopp-Initiative alleine. Aber diese verhindert, dass die Schweiz Hand dazu bietet, einen der unnötigsten Gründe für Hunger weiter zu verschärfen. Was wir den Kindern am Familientisch beibringen, sollte auch für die Finanzakteure gelten: «Mit dem Essen spielt man nicht!»