Schon bei der letzten Reform der Unternehmenssteuer wurden wir verschaukelt. Sie fand 2008 beim Volk nur eine hauchdünne Mehrheit. Später stellte das Bundesgericht sogar fest, dass der Bundesrat viel zu tiefe Einnahmeausfälle angekündigt und die Stimmbevölkerung somit hintergangen hatte.
Die Konsequenzen spüren wir noch heute. Die Mehrheit der Kantone, Tausende von Gemeinden und auch der Bund bauen ihre Leistungen ab, weil das Geld fehlt. Sie kürzen bei der Bildung und erhöhen die Gebühren. Viele Gemeinden müssen sogar die Einkommenssteuer erhöhen. Haushalte bezahlen jetzt die Quittung dafür, dass die Unternehmen ihre Gewinne leistungsfrei erhöhen durften.
Jetzt wiederholt sich das Ganze. Die Unternehmenssteuerreform III führt auf allen Ebenen zu hohen Ausfällen. Die Mehrheit des Parlamentes hat das Fuder überladen. Die Steuerreform, zu der uns die OECD zwingt, rechtfertigt die übertriebenen, unbezahlten Steuergeschenke an die Unternehmen nicht.
Die bürgerliche Mehrheit möchte den Grossunternehmen eine Steuertrickkiste schenken. Diese ermöglicht es ihnen, mit diversen Steuertricks ihre Steuern auf den Mittelstand abzuwälzen. Die ‚zinsbereinigte Gewinnsteuer’ ist beispielsweise gar keine Steuer, sondern ein Steuerabzug für einen fiktiven Zins: Unternehmen können also Beträge von den Steuern abziehen, die sie gar nie bezahlt haben. Damit wird ein riesiges Schlupfloch geschaffen, ein Fass ohne Boden. Belgien hat eine solche ‚zinsbereinigte Gewinnsteuer’ eingeführt – die Verluste waren um ein Vielfaches höher als erwartet.
Ein weiterer Steuertrick aus der USR III-Kiste nennt sich ‚Inputförderung’, und ist ebenso verheerend. Für jeden Franken, den ein Unternehmen in Forschung und Entwicklung investiert sollen neu 1.50 Franken abgezogen werden können. Forschung und Entwicklung klingt erstmal gut, doch was alles unter „Forschung und Entwicklung“ fällt, bleibt unklar.
Die „Patentbox“ ist ebenfalls unnötig überrissen. Anstatt sie eng auszulegen, und sich auf Gewinn aus Patenten zu beschränken hat die Mehrheit in Bern entschieden, auch noch Gewinne aus Software, patentähnlichen Rechten oder nicht patentierbaren Erfindungen. – was immer das genau sein soll – zu befreien. Diese Patentbox ist ein Eldorado für Juristen, Bürokraten und Steuerberater. Den schon heute überforderten Steuerbehörden der Gemeinden fehlt schlicht die Möglichkeit Solches noch zu kontrollieren.
Quasi als Notbremse musste eine Steuerentlastungsbegrenzung eingeführt werden, damit die Unternehmen nach all den Steuerabzügen noch 20% ihres Einkommens versteuern. Mit anderen Worten: den Unternehmen kann gesamthaft ein Steuerrabatt von 80% gewährt werden! Die Folge: In der Stadt Lausanne müsste ein Ehepaar mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 80’000.- gleichviel Kantonssteuern bezahlen wie ein erfolgreiches Unternehmen, das einen Gewinn von einer Million ausweist.
Das Parlament hat nicht nur bei den Abzügen übertrieben. Es hat sich erst noch geweigert, die grossen Einnahmeausfälle, die daraus entstehen, zu refinanzieren. Auch das ist unverständlich. Bund und Kantone hätten ohne Mehrbelastung einen Teil der Steuerausfälle finanzieren können. Doch der Nationalrat hat auch das abgelehnt.