Die Fristenregelung ist eine Errungenschaft der Frauenbewegung, die es Frauen, die ungewollt schwanger geworden sind, ermöglicht ohne Druck entscheiden zu können, ob sie ihr Kind austragen wollen oder eine Abtreibung vornehmen lassen.
Die Zahlen zeigen es eindrücklich, die Fristenregelung hat nicht zu mehr Abtreibungen geführt. Im Gegenteil. Denn die Entscheidung eines Schwangerschaftsabbruch fällt niemand leichtfertig, sondern wohlüberlegt. Und zum Glück haben wir auch die dafür nötigen Beratungsangebote. Ich habe dies in meinen früheren Tätigkeiten als Sozialarbeiterin und später Präsidentin einer Vormundschaftsbehörde verschiedene Mal erlebt, wenn ich mit Frauen, auch mit jungen Frauen zu tun hatte, die vor diesem Entscheid standen. Und darum ist es von enormer Bedeutung, dass in diesem Moment weder nicht moralischer oder gar finanzieller Druck ausgeübt wird. Denn es ist ein höchst persönlicher Entscheid.
Wenn nun aber die Abtreibung aus der Grundversicherung der Krankenversicherung gestrichen wird und selber bezahlt werden muss, ist dies zum Nachteil der Frauen und kann zu Notsituationen führen. Der Druck steigt. Wenn im Moment der Auseinandersetzung, wie es weiter gehen soll. wenn eine Frau, mit ihrem Partner, oftmals nicht in einer gesicherten Lebens- und Beziehungssituation, vielleicht mitten in einer Ausbildung oder in finanziellen Nöten. Wenn dann noch das Problem auftaucht, wie der Schwangerschaftsabbruch bezahlt werden soll. Denn für die Entscheidung bleibt ja nur kurze Zeit. Zeit, die besser eingesetzt wird, den Entscheid gut abzuwägen. Es ist auch im Sinne der Gesellschaft, dass für einen derartigen Entscheid nicht unnötig finanzieller Druck aufgesetzt wird. Gerade für junge Frauen oder Frauen mit kleinem Budget ist ein zusätzliches Stressmoment, wenn sie kurzfristig für einen Schwangerschaftsabbruch Geld auftreiben müssen.
Es ist eine gesundheitspolitische Errungenschaft, dass bei uns Schwangerschaftsunterbrüche medizinisch fachgerecht und gut betreut durchgeführt werden – die Zeiten von Engelmacher/innen und Hinterzimmerabtreibungen sind zum Glück vorbei – und das wollen wir nicht wieder herauf beschwören. Denn solche Abtreibungen sind nicht für körperlich schwerer verkraftbar, auch die psychische Belastung ist höher.
Finanziell, also mit den anfallenden Kosten für eine Abtreibung zu argumentieren – so wie die Initiative tut – ist vordergründig und unehrlich. In einem Gesundheitswesen, in dem schweizweit jährlich für mehr als 21 Milliarden Franken Leistungen aus der obligatorischen Krankenversicherung finanziert werden, sind die geschätzten 7 bis 10 Millionen Franken, die für die rund 10‘000 jährlich ausgeführten Schwangerschaftsabbrüche aufgewendet werden, ein äusserst bescheidener und erst noch stabiler Anteil. Diese Zahl ist absolut vernachlässigbar. Mit Blick auf die gesamten Gesundheitskosten ist sie geradezu unerheblich, entspricht doch lediglich 0, 02% der gesamten Gesundheitskosten.
Wenn man finanziell den Bogen noch etwas weiter zieht, dann merkt man rasch, es kann dem Initiativkomitee nicht ums Geld gehen kann. Denn Geburtskosten, Babyausrüstung, Krippenplatz, Bildungskosten usw. das Alles kostet deutlich mehr als die 500 bis 2000 Franken einer Abtreibung. Und sollten infolge von nicht fachgerecht ausgeführten Schwangerschaftsabbrüchen gesundheitliche Probleme auftauchen, so wären diese Folgekosten von der Krankenkasse finanziert – möglicherweise führte dies zu höheren Kosten als die Abtreibung selber.
Allerdings, teile ich klar die Meinung, dass finanzielle Gründe nicht dazu führen sollen eine Schwangerschaft abzutreiben. Die Gesellschaft muss eine Frau/ eine Familie unterstützen, wenn sie in finanziell schwierigen Verhältnissen lebt und Kinder haben will. Das ist heute sichergestellt und auch nicht Thema dieser Initiative.
Diese will einzig und allein die Hürden für einen Schwangerschaftsabbruch höher setzen und nimmt dabei in Kauf die Gesundheit von Frauen zu gefährden. Darum lehne ich die Initiative Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache überzeugt ab.