Neues Schnüffelgesetz: ein Angriff auf die Pressefreiheit

Das neue Nachrichtendienstgesetz (NDG) will die Kompetenzen des Schweizer Geheimdienstes massiv ausbauen. Damit gefährdet es Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Insbesondere ist es ein Angriff auf die Pressefreiheit.

2014 wurde bekannt, dass ein Mitarbeiter der Schweizer Nachrichtendienstes eine Journalistin der Zeitung «Le Temps» und einen Mitarbeiter des Westschweizer Fernsehens im Geheimen überwachte. So wollte er herausfinden, was und von wem die Medienschaffenden über seine verbotenen Machenschaften mit einem zwielichtigen Waadtländer Weinhändler wussten und die Publikation ihrer Recherche verhindern. Die illegalen Machenschaften wurden unter dem Namen des Weinhändlers als «Affäre Giroud» bekannt und lösten einen veritablen Skandal aus.

Das könnte sich in Zukunft ändern. Mit dem neuen NDG darf der Geheimdienst ganz legal den Quellenschutz aushebeln und ohne Tatverdacht die Korrespondenz von Journalistinnen und Journalisten überwachen. Je nach dem, als wie dringlich der Geheimdienst seinen Wissensdurst verkauft, braucht er dazu nicht einmal eine Bewilligung einer anderen Instanz. Damit verletzt das neue Gesetz Art. 17 der Bundesverfassung, der das Redaktionsgeheimnis gewährleistet und gefährdet damit die Medienfreiheit an sich. Wenn Journalistinnen und Journalisten in Zukunft nicht mehr davon ausgehen können, dass ihre Quellen gegenüber staatlichen Stellen geschützt bleiben, droht sich ihre Arbeit grundlegend zu verändern.

Das NDG geht aber noch weiter: Neu wird die Zusammenarbeit mit ausländischen Geheimdiensten institutionalisiert und damit ausgebaut. Man kann nur erahnen, was dies für die Grundrechte der Menschen in der Schweiz bedeutet. Dienste, die per Definition im Geheimen agieren und für ihr Geschäft auf Informationen angewiesen sind, dürften kaum Skrupel haben, die in der Schweiz gesammelten Daten auch im Ausland zu verkaufen. Neu würde es also möglich, dass die russische Regierung viel mehr über einen kritischen Schweizer Journalisten in Moskau weiss, als diesem recht sein kann. Im Gegenzug erhält der Schweizer NDB Informationen über einen kriminellen russischen Oligarchen.

Solche Tauschgeschäfte mit Informationen gehören zwischen Geheimdiensten zum täglichen Brot. Und genau deshalb müssen ihre Kompetenzen so eng wie möglich definiert und aufs Genaueste kontrolliert werden. Denn von Geheimdiensten gesammelte Daten können nicht überprüft, nicht vor einem Gericht angefochten oder gelöscht werden. Willkür und Unrecht werden Tür und Tor geöffnet. Und Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit sind bedroht.

Was ein zu starker Geheimdienst bedeuten kann, musste die Schweiz schon mehrfach erfahren. 1989 wurde publik, dass der Schweizer Staatsschutz über Jahrzehnte von 900’000 Menschen in der Schweiz geheime Akten – so genannte Fichen – angelegt hatte. Und 2010 wurde bekannt, dass der Geheimdienst erneut Hunderttausende widerrechtlich überwachte. Nach der Zusammenführung der beiden Dienste Analyse und Prävention und Strategischer Nachrichtendienst unter dem Dach des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) versicherten die zuständigen Behörden, dass solche massiven Überwachungsexzesse in der Schweiz nie wieder vorkommen würden. Das neue NDG spricht leider eine andere Sprache.

Das Gesetz sieht einen Ausbau bei den Beschaffungsmassnahmen für den Staatsschutz vor. So sollen in Zukunft Räume verwanzt, Staatstrojaner auf Computern installiert und so genannte «Vertrauensleute» eingesetzt werden können. Neu soll der Geheimdienst auch auf die Vorratsdatenspeicherung und damit auf die Randdaten der Kommunikation von uns allen zugreifen können, was bisher nur den Strafverfolgungsbehörden erlaubt ist. Und es wird die Möglichkeit zur geheimen Überwachung von E-Mails, Whatsapp-Nachrichten und Telefonen durch die Kabelaufklärung geschaffen. Die VBS-interne Kontrolle und die Bewilligungsinstanzen sind dabei leider so zahnlos wie einfach zu umgehen.

Das neue NDG ist deshalb ein gefährliches und unnötiges Gesetz und das am 14. Januar 2016 offiziell eingereichte Referendum dagegen dringend notwendig.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin „links“. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.