Erst der Ständerat hat nach gründlicher Beratung die zuerst abbauorientierte Altersvorsorge 2020 sozial ausbalanciert und mehrheitsfähig gemacht: Die 840 Franken pro Jahr (bzw. 2712 Franken für Ehepaare) AHV-Zuschlag gleichen die 12% Rentenverluste bei den Pensionskassen wegen des gesenkten Umwandlungssatzes schneller und für die Jungen viel kostengünstiger aus, als die teure reine 2.-Säulen-Variante des Nationalrats. Zudem hat der Ständerat zwei zentrale AHV-Errungenschaften vom Abbauhammer verschont: den Teuerungsausgleich und die Witwenrenten, ohne die Reform dadurch teurer zu machen. Hingegen will der Nationalrat dem AHV-Haushalt fast die Hälfte der nötigen Mittel für die Renten der Babyboom-Jahrgänge verweigern und mit einer Politik der leeren Kasse die AHV unter Druck setzen und so mittelfristig das Rentenalter 67 durchdrücken.
Das bereits in beiden Räten beschlossene Rentenalter 65 für die Frauen ist stossend. Umso mehr ist soziales Augenmass nötig. Da eine höhere AHV-Rente die Frauenrenten gezielter verbessert und der Ständerat die Teilzeitarbeit bei den Renten besserstellt, bringt auch dafür nur seine Variante den kostengünstigeren sozialen Ausgleich.
Die AHV ist das international gern gezeigte Vorzeigebeispiel unseres Sozialstaats. Ohne die AHV gäbe es Altersarmut weit in die Mittelschicht hinein, obwohl die AHV-Renten für das Verfassungsziel der Existenzsicherung noch nicht reichen. Die Ständeratsvariante stärkt die AHV und macht so einen zwar kleinen, aber wichtigen Schritt in die richtige Richtung. Nur so wird die Altersvorsorge 2020 eine soziale Reform und mit Blick auf frühere Volksabstimmungen auch mehrheitfähig. Die ideologisch fixierte Nationalratsmehrheit hingegen schwächt die AHV und risikiert politischen Totalschaden.