Auch Bäuerinnen haben Anrecht auf eine soziale Absicherung!
Die SP Frauen* Schweiz nehmen mit Empörung zur Kenntnis, dass die Landwirtschaftskammer des Schweizerischen Bauernverbandes nicht auf die Empfehlung des Bundesrates, Direktzahlungen nur noch an jene Haushalte zu bezahlen, in denen im Betrieb regelmässig mitarbeitende Partnerinnen (oder Partner) sozialversichert sind, eingehen will. Dies obwohl heute rund 70 Prozent aller Bäuerinnen keinen Lohn erhalten und folglich keinen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub haben. Im Scheidungsfalle stehen diese Frauen oft sehr schlecht da, und auch was die Altersrente betrifft, sind sie nur minimal versichert.
Der Bäuerinnen- und Landfrauenverband (SBLV) fordert seit Jahren, dass die Arbeit der Bäuerinnen anerkannt und bezahlt werden soll: dadurch wäre auch deren soziale Absicherung garantiert. Die Haltung der Landwirtschaftskammer ist nicht nur enttäuschend, sondern vor allem inkohärent: um der Nachfrage der Konsumentinnen gerecht zu werden, bemüht sich die Landwirtschaft um Nachhaltigkeit und Ökologie, und erwartet diesbezüglich massive Unterstützung vom Staat. Dabei wird aber der soziale Aspekt der Nachhaltigkeit gänzlich ausser Acht gelassen.
Die SP Frauen* Schweiz sind solidarisch mit den Landfrauen und stellen sich hinter deren Forderung nach gerechter Entlöhnung und sozialer Absicherung für PartnerInnen, welche in einem bäuerlichen Familienbetrieb mitarbeiten.
Nach der Auswertung der vor kurzem abgeschlossenen Konsultation der neuen Agrarpolitik 2022 (AP 22+), wird das Projekt im Herbst 2019 dem Parlament unterbreitet. Die SP Frauen* Schweiz erwarten vom Bauernverband, dass er sich hinter die Bäuerinnen und Landfrauen stellt und deren Forderungen vertritt, sowohl im Parlament, als auch in der Öffentlichkeit.
Im Auftrag der Mitgliederversammlung der SP Frauen* Schweiz:
Natascha Wey, Co-Präsidentin
Martine Docourt, Co-Präsidentin
Gina La Mantia, Zentralsekretärin
Hier geht es zur Antwort des Schweizerischen Bauernverbandes vom 15. April 2019