Die Budgetkorrekturen, welche die Promotoren auf Druck des Bundesrates vorgenommen haben, sind rein kosmetischer Art. Eine unbeschränkte Defizitgarantie durch den Bund bedeutet nichts anderes, als dass das steuerbefreite Internationale Olympische Komitee (IOC) von sämtlichen Kostenfolgen befreit wird. Dieser Beschluss des Bundesrates steht im vollen Widerspruch zum Entscheid der Finanzkommission des Nationalrats, welche eine Defizitgarantie durch den Bund explizit ausschliesst und stattdessen ein „unverrückbares Kostendach von 1 Milliarde“ fixiert hat. Die Kommission verlangt, dass das Parlament dieses klar definierte finanzielle Engagement des Bundes im Bundesbeschluss verbindlich festhält. Mit der Kehrtwende greift der Bundesrat in den Abstimmungskampf in Graubünden ein und unterstützt das Pro-Komitee mit einer rechtlich fragwürdigen Aussage zur Defizitgarantie. Das Parlament hat das letzte Wort.
Klar ist für die SP, dass eine Kandidatur nur im Falle eines zustimmenden Volksentscheids im Kanton Graubünden anlässlich der Abstimmung vom 3. März 2013 weiterverfolgt werden darf. In diesem Punkt ist die SP mit dem Bundesrat einer Meinung. Im Falle eines Ja des Kantons Graubünden würde die SP Schweiz klare Vorgaben an eine Kandidatur bezüglich Finanzen, Auswirkungen auf die Umwelt und damit verbunden die Forderung nach Redimensionierung verlangen. Die SP fordert darüber hinaus, dass ein Bundesbeitrag einer Volksabstimmung unterstellt würde.