Wer in der Schweiz wohnt, muss Steuern bezahlen, normalerweise auf der Grundlage des gesamten weltweiten Einkommens und Vermögens. Einige privilegierte reiche Ausländerinnen und Ausländer, die hier ansässig und angeblich nicht erwerbstätig sind, können Sonderregeln für sich beanspruchen. Mit der «Aufwandbesteuerung» (=Pauschalsteuer) können sie nach ihren Lebenshaltungskosten besteuert werden. Als Faustregel gelten neu die siebenfachen Wohnkosten als Bemessungsbasis. Die Superreichen zahlen damit viel weniger Steuern als mit der ordentlichen Besteuerung. Transparenz über die konkrete Praxis besteht keine. Eine wirklich demokratische Kontrolle gibt es nicht.
Die Pauschalsteuer, eingeführt 1867 im Kanton Waadt, war ursprünglich ein Notbehelf zur Besteuerung ausländischer Pensionierter, vornehmlich Engländer, die in Schweizer Hotels wohnten. In den letzten Jahrzehnten wurde sie immer mehr zum Lockvogel im Wettbewerb um superreiche Steuerflüchtlinge aus dem Ausland. 2012 wurden bereits 5634 Personen pauschalbesteuert. 1997/1998 waren es noch 2994 Personen. Drei Viertel von ihnen leben in den Kantonen Waadt, Wallis, Tessin und Genf. Das Privileg geniessen auch immer mehr scheinerwerbslose und schwerreiche Oligarchen wie Viktor Vekselberg mit seinen massgeblichen Beteiligungen an Sulzer und OC Oerlikon.
Kein Wunder, dass der Widerstand gegen diese unhaltbaren Sonderregeln wächst. 2009 haben die Zürcherinnen und Zürcher, dann die Kantone Schaffhausen und Appenzell Ausserrhoden diese ungerechte Steuer abgeschafft. Im September 2012 haben die Stimmenden im Kanton Basel-Landschaft mit diesen Extrawürsten für die Ausländerinnen und Ausländer Schluss gemacht. In Basel-Stadt hat der Grosse Rat die Pauschalbesteuerung abgeschafft.
Der Steuerwettbewerb um die Superreichen in der Welt ist finanzpolitisch einäugig und staatspolitisch falsch.
Der Steuerwettbewerb um die Superreichen in der Welt ist finanzpolitisch einäugig und staatspolitisch falsch.
- Die Pauschalbesteuerung heizt an den attraktivsten Standorten die Spekulation um den knappen Boden an, zu Lasten der produktiven Wirtschaft, der Einheimischen und der KMU.
- Sie untergräbt die Steuermoral im Land.
- Sie ist ungerecht.
Die Pauschalbesteuerung wird eher früher als später international zum Bumerang. Bereits hat das die OECD im Länderbericht 2012 moniert. Wer in der Staatengemeinschaft von den andern profitieren will, wird früher oder später zur Kasse gebeten und erpressbar. Das zumindest sollten wir aus dem Steuerhinterziehergeheimnis gelernt haben. Die Griechen, die Franzosen, die Italiener, die Deutschen etc. werden auf Dauer nicht tatenlos zusehen, wie superreiche Landsleute mit solchen Steuerprivilegien in die Schweiz gelockt werden.
Wer in der Schweiz wohnt, profitiert von den Qualitäten unseres Landes. Alle sollen nach ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zur Finanzierung beitragen. Auch die reichen Ausländerinnen und Ausländer. Lassen wir uns nicht mit dem Argument einer drohenden Abwanderung ins Ausland erpressen. Unser Land hat Trümpfe im internationalen Standortwettbewerb: Der hohe Sicherheitsstandard, politische Stabilität, grosse Lebensqualität, gute Infrastrukturen, ein zuverlässiger Service Public und vergleichsweise tiefe Steuern.
Zudem zeigt Baselland: Wir haben die Pauschalsteuer zu recht abgeschafft. Ein paar steuerscheue Reiche verzogen sich in andere Kantone. Dies ist neu bei einer schweizerischen Lösung nicht mehr möglich. Genauso wenig wie die Flucht ins Ausland, weil bei den Steuern neu der automatische Informationsaustausch zum internationalen Standard wird. Die heute Pauschalbesteuerten haben somit alles Interesse in der Schweiz zu bleiben und hier – wie alle andern auch – korrekt Steuern zu bezahlen.
Dafür sorgt die Volksinitiative „Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre“. Sie verdient am 30. November 2014 ein klares Ja.