Die ständerätliche Wirtschaftskommission verpasst es bei den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit ein griffiges Instrument einzuführen und gibt sich mit einer Minimalvariante zufrieden, welche die Arbeitnehmenden im Regen stehen lässt: Die Solidarhaftung, die die verwässerte Variante nun vorsieht ist das Papier nicht wert, auf dem sie niedergeschrieben werden soll.
Beauftragte Unternehmungen können sich so gegenüber ihren Subunternehmen aus der Verantwortung stehlen, weil sie eine blosse schriftliche Erklärung benötigen. Dies führt zu Lohndumping. Dagegen wehrt sich die SP entschieden und wird sich im Plenum für sozialverträgliche flankierende Massnahmen zur Personenfreizügigkeit einsetzen. Es gilt, die Kommissionsvorlage welche die Eigeninteressen der Baulobby bevorzugt, und so die Personenfreizügigkeit insgesamt gefährdet, zu verhindern.