Das Mindeste, was die Öffentlichkeit und die Steuerzahlenden von den Hochschulen verlangen können, ist Transparenz. Wenn Hochschulen Sponsoringverträge abschliessen, so müssen diese öffentlich gemacht werden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) hat die Bedeutung des Öffentlichkeitsprinzips heute zwar betont, auf gesetzliche Regelungen jedoch leider verzichtet. Die SP wird deshalb in der Sommersession einen Vorstoss einreichen, mit welchem die beiden eidgenössischen Hochschulen in Zürich und Lausanne verpflichtet werden, Verträge mit privaten Geldgebern und allfällige Sonderbestimmungen transparent zu machen.
Weiter fordert die SP die Schweizer Hochschulen und Universitäten auf, einheitliche Standards für den Umgang mit privaten Geldgebern zu erlassen, die die Unabhängigkeit der Wissenschaft garantieren. Der international hervorragende Ruf der Schweizer Hochschulen darf nicht durch fragwürdige Einmischungen in Forschung und Lehre beschädigt werden.