Die Sanierungen der Güterwagen und die Erstellung der Lärmschutzwände schreiten gut voran. Unverständlich ist es deshalb, wieso die Revision des Gesetzes eine Fristerstreckung bis 2020 einräumen will, ausgestattet mit der Kompetenz für den Bundesrat, die Frist zusätzlich um zwei weitere Jahre zu verlängern. Wir stellen dem europäischen Transitverkehr ab 2016 eine milliardenteure NEAT für zusätzliche Güterzugskapazitäten zur Verfügung. Gerade deshalb müssten die strengeren Lärmgrenzwerte der Güterwagen bereits ab 2017 gelten.
Ganz ausgeklammert wird der Rangierlärm, der insbesondere in der Nacht eine grosse Belastung für die Gesundheit der Bevölkerung in der Umgebung darstellt. Weil diese Anlagen häufig in dichten Siedlungsgebieten liegen, ist eine grosse Anzahl von Anwohnerinnen und Anwohner betroffen. Das wäre zu aufwändig und zu teuer, wird von Bundesseite argumentiert. Bei der Planung neuer Verladeterminals kann schwerlich auf die Akzeptanz der Bevölkerung gezählt werden, wenn der Rangierlärm mit solcher Gleichgültigkeit behandelt wird. Geradezu grotesk wirkt auf diesem Hintergrund der bundesrätliche Antrag, den Verpflichtungskredit um 335 Millionen zu kürzen, weil die Sanierung der Güterwagen und die Lärmschutzwände mit weniger Mitteln finanziert werden könnten.
Unsere Forderungen sind klar. Die Sanierungsvorgaben sind ohne Verzögerungen fertigzustellen. Und die Rangieranlagen sind einzubeziehen, sowohl auf der Betriebsseite mit technologischen Neuerungen wie mittels Abschirmung des Areals, damit die Emissionen massiv reduziert werden können.