Russland/Ukraine: Sofortiger Auslieferstopp militärisch verwendbarer Güter!

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2014 exportierte die Schweiz für rund 536'000 Franken Kriegsmaterial nach Russland. Die Ausfuhren nach der Ukraine betrugen rund 11`000 Franken. Dann kommunizierte der Bund, es werde keine weiteren Lieferungen mehr geben. Doch die Realität sieht anders aus: Ende 2014 bewilligte der Bund die Ausfuhr von Spezialgewebe für 90,9 Millionen an einen russischen Industriekonzern. Dieses Gewebe ist so beschichtet, dass es von Radar oder Infrarot nicht gesehen werden kann, was die Möglichkeiten des verdeckten Krieges mit solchem Tarnmaterial erweitert.

Es braucht nun einen sofortigen Auslieferungstopp für militärisch verwendbare Güter nach Russland und nach der Ukraine. Der Lieferstopp muss auch bereits früher bewilligte Exporte umfassen. Dafür sprechen Aufgrund der Faktenlage ganz klar auch rechtliche Gründe.

Artikel 5, Absatz 2, Buchstabe a der revidierten Kriegsmaterialverordnung schliesst Waffenlieferungen an Länder aus, die widerrechtlich (beispielsweise ohne Uno-Mandat) an einem internationalen bewaffneten Konflikt beteiligt sind oder an ein Bestimmungsland, in dem ein interner bewaffneter Konflikt herrscht. Wie Bundesrat Johann Schneider-Ammann in der Debatte vom 6. März 2014 im Nationalrat festhielt, sind im weiteren gemäss Artikel 5, Absatz 2, Buchstabe b Waffenausfuhren auch ausgeschlossen, wenn im Bestimmungsland ein hohes Risiko besteht, dass das auszuführende Kriegsmaterial für die Begehung von schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden könnte.

Eine international zusammengesetzte Beobachtermission hat gemäss Navi Pillay, Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, festgestellt, dass alle Konfliktparteien in der Ostukraine Menschenrechte verletzen. Gemäss Medienberichten kommt es immer wieder zum Einsatz schwerer Waffen in bewohnten Gebieten, Entführungen, Folterungen und zum «Verschwindenlassen» von Personen. Auch Recherchen von Amnesty International zeichnen ein Bild von Menschenrechtsverletzungen.

Die Rolle der Schweiz bei solchen Konflikten kann die des Vermittlers, aber sicher nicht die des Waffendealers sein.

Waffenexporte und die Lieferung anderer zur militärischen Nutzung geeigneter Güter aus der Schweiz in direkt oder indirekt kriegsführende Staaten wie am Beispiel des Konfliktes in der Ostukraine widersprechen der humanitären Tradition und der Neutralitätsidee der Schweiz. Sie sind wirtschafts- wie friedenspolitisch kontraproduktiv. Die Rolle der Schweiz bei solchen Konflikten kann die des Vermittlers, aber sicher nicht die des Waffendealers sein. Der Bundesrat ist aufgefordert, umgehend alle Exporte von Kriegsmaterial und von besonderen militärischen Gütern aus der Schweiz in die Konfliktländer Russland und Ukraine, einschliesslich der früher bewilligten, bis zur Befriedung zu unterbinden.

Ansprechpartner:innen zu diesem Thema

Beitrag teilen:

Facebook
Twitter
LinkedIn
Animation laden...Animation laden...Animation laden...

Newsfeed

Du hast Fragen zur Mitgliedschaft oder dem Mitgliedschaftsformular? Wir helfen gerne.

Häufige Fragen

Am einfachsten, indem Du online das Beitrittsformular nebenan ausfüllst.

Du kannst selbst entscheiden, welches Engagement für Dich am besten passt.

  • Wenn Du wenig Zeit hast, ist es absolut in Ordnung, wenn Dein Engagement sich vor allem darauf beschränkt, Deinen Mitgliederbeitrag zu bezahlen. Auch das hilft uns sehr, um die Schweiz und die Welt zu einem besseren Ort zu machen.
  • Die Sektion, bei welcher Du Mitglied bist, wird Dich eventuell hin und wieder anfragen, ob Du Zeit hättest, bei einer Standaktion, einer Unterschriftensammlung oder einer Telefonaktion mitzumachen. Falls Dir das zusagt, sind wir sehr froh darüber – aber es ist natürlich völlig freiwillig.
  • Die meisten Sektionen führen regelmässig Mitgliederversammlungen durch, um die aktuellsten politischen Themen und Aktivitäten zu besprechen. Die Teilnahme daran ist natürlich ebenfalls völlig freiwillig. Aber es kann ein guter Ort sein, um neue Leute kennenzulernen.
  • Falls Dich ein Themengebiet besonders bewegt, kannst Du Dich in einer Themenkommission der SP Schweiz oder Deiner Kantonalpartei engagieren, oder in einer der Unterorganisationen wie den SP Frauen, den SP Migrant:innen, der SP 60+ oder der SP queer.
  • Häufig gibt es auch die Möglichkeit, ein partei-internes Amt, z.B. im Vorstand Deiner Sektion zu übernehmen.
  • Falls Du das möchtest, kannst Du mit Deiner Sektion auch Kontakt aufnehmen, um über eine Kandidatur für eine öffentliches Amt zu sprechen, z.B. in der Schulpflege Deines Wohnortes.

Um unsere Werte verteidigen zu können, braucht es finanzielle Mittel. Die SP ist eine Mitgliederpartei und schöpft ihre Stärke aus dem Engagement ihrer Mitglieder.
Die Mitgliederbeiträge werden von den Kantonalparteien und den Sektionen unterschiedlich festgelegt und sind abhängig von Deinem steuerbaren Einkommen. Wir folgen unseren eigenen politischen Forderungen: Wer wenig verdient, bezahlt wenig, und wer viel verdient, beteiligt sich mehr an den Kosten von Partei und Politik.
In der Regel fallen jährlich je nach Einkommen Kosten zwischen circa 80 und einigen Hundert Franken an. Die Mitgliederbeiträge werden jährlich erhoben.

Ja, selbstverständlich! Du kannst der SP beitreten, ohne den Schweizer Pass zu haben. Denn alle Menschen, die in der Schweiz leben, sollen in der Politik mitdiskutieren können.

Du hast verschiedene Möglichkeiten, Dich einzubringen. Wenn Du an Deinem Wohnort aktiv werden möchtest, wendest Du Dich am besten an die Sektion Deiner Gemeinde oder Deines Quartiers. Diese ist auch die richtige Anlaufstelle für den Einsatz in einem öffentlichen Amt (Gemeinderat, Schulpflege, Sozialbehörde…).
Du kannst Dein Wissen und Können auch innerhalb der Partei einbringen. Die SP sucht immer Leute, die sich in der Parteiorganisation engagieren (Gemeinde, Bezirk, Kanton, Themenkommissionen).

Melde Dein Interesse bei den Verantwortlichen Deiner Ortssektion an. Die Sektion nominiert SP-Kandidierende für öffentliche Ämter, sei dies für den Gemeinderat oder die lokalen Schul-, Sozial- oder Finanzbehörden. Die Ortssektion bildet oft auch für Ämter auf übergeordneter Ebene (Kantons- oder Grossrat) den Ausgangspunkt des parteiinternen Nominationsprozesses.

Abgesehen von der Zahlung des jährlichen Mitgliederbeitrags gehst Du keine Verpflichtungen ein. Voraussetzung für den Beitritt ist eine inhaltliche Nähe. Dies bedingt jedoch nicht, dass Du in allen Fragen mit der SP gleicher Meinung sein musst.

Die Statuten der SP Schweiz verbieten die gleichzeitige Mitgliedschaft in mehreren Schweizer Parteien.
Doppelbürger:innen können Mitglied der SP Schweiz und Mitglied einer ausländischen Schwesterpartei sein, beispielsweise der deutschen SPD oder des italienischen Partito Democratico. Die Mitgliedschaft bei der SP Schweiz ist für Angehörige von Schwesterparteien gratis, sofern sie belegen können, dass sie in ihrem Heimatland Mitgliederbeiträge an eine Sozialdemokratische Partei entrichten.

Ja. Auch im Ausland kannst du dich als Mitglied der SP Schweiz in die Politik einbringen. Wenn Du Deinen Wohnsitz im Ausland hast, wirst du automatisch Mitglied der SP International.

Für JUSO-Mitglieder besteht bis zum Alter von 26 Jahren die Möglichkeit einer kostenlosen SP-Mitgliedschaft. Ein entsprechender Antrag kann per Mail an [email protected] gestellt werden.

Das bietet Dir die SP

Was Du von der SP erwarten darfst.

Du bist nah dran an der Politik: Wir schicken Dir unsere Aufrufe, Newsletter sowie sechs Mal jährlich unser Mitgliedermagazin “links”. Du kannst Dich mit Gleichgesinnten vernetzen.

Du kannst von andern lernen und Dich mit Deinem Wissen und Können auf verschiedenen Ebenen in der Partei einbringen.
Gemeinsam schaffen wir eine bessere Zukunft!

Keine Demokratie ohne Bildung. Wir bieten Dir Webinare und Seminare zu Hintergrundwissen und aktuellen politischen Themen.